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Handys aus China: Das ist beim Kauf zu beachten

Smart­phones immer stärker werdender Marken direkt aus China bestellen, wird zuneh­mend inter­es­santer. Denn: Die Hersteller werben mit guter Ausstat­tung zu güns­tigem Preis. Wir haben uns gefragt: Worauf muss man beim Kauf achten?
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Wer auf Händler-Seiten wie Gear­best surft, stol­pert immer wieder über Smart­phone-Beschrei­bungen, die "inter­na­tio­nale Version" und "globale Version" im Titel tragen. Daneben gibt es noch eine chine­si­sche Version. Darauf sind aber viele wich­tige Google-Anwen­dungen gesperrt, weil sie in der Volks­re­pu­blik nicht zuge­lassen sind. Dann werden Nutzer auf dem Gerät keine gängigen Google-Anwen­dungen wie den Play Store und Maps finden. Von China-Versionen sollten deut­sche Käufer also absehen.

Damit ein Smart­phone in Deutsch­land bezie­hungs­weise der EU zuge­lassen wird, muss es über eine CE-Kenn­zeich­nung verfügen. Eine Bedie­nungs­an­lei­tung, eine Zoll­in­halts­er­klä­rung, Rech­nung und eine Konfor­mi­täts­er­klä­rung müssen beiliegen. Außerdem muss das Gerät durch die zustän­dige Bundes­netz­agentur für den deut­schen Markt zuge­lassen sein. Ob das auch alles den Vorschriften entspricht, kann der einfache Online-Shopper eines Smart­phones beim Kauf­vor­gang erstmal nicht prüfen, sondern muss sich darauf verlassen, dass der Verkäufer die Ware gemäß der Vorschriften auslie­fert.

Die Bundes­netz­agentur rät, dass Verbrau­cher darauf achten sollten, dass die Produkte über eine deutsch­spra­chige Bedie­nungs­an­lei­tung verfügen und eine CE-Kenn­zeich­nung haben. Ist beides nicht vorhanden, sollten Nutzer das Gerät gar nicht erst einschalten. Grund: Eine zu hohe Sende­leis­tung oder unzu­läs­sige Frequenz­nut­zung können Störungen im Empfang nach sich ziehen.

Plagiate

Ein Problem, das durchaus auftreten kann, sind Plagiate. Auch da stecken Käufer zunächst nicht drin. In jedem Fall sollten sie kein angeb­li­ches iPhone 12 Pro Max in der höchsten Spei­cher­ver­sion oder ein Samsung Galaxy S21 Ultra für wenig Geld kaufen. Es ist davon auszu­gehen, dass es sich dabei um eine Kopie handelt. Shops, die das anbieten, gelten ohnehin nicht als seriös.

Wir haben beim Haupt­zollamt Berlin nach­ge­fragt, wie mit Plagiaten verfahren wird und folgende Antwort erhalten: "Hat der Zoll bei der Abfer­ti­gung von nicht­ge­werb­li­chen Post­sen­dungen aus Nicht-EU-Staaten den begrün­deten Verdacht, dass es sich bei der Ware um Marken­fäl­schungen handeln könnte, wird diese in Verwah­rung genommen. Der Rech­te­inhaber wird unter­richtet und prüft, ob es sich um ein Plagiat handelt. Handelt es sich um eine Marken­fäl­schung, entscheidet der Rech­te­inhaber, was mit der Ware zu geschehen hat. In den meisten Fällen erfolgt eine Vernich­tung. Eine weitere Maßnahme des Rech­te­inha­bers kann sein, dass er von dem Käufer die Abgabe einer (gebüh­ren­pflich­tigen) Unter­las­sungs­er­klä­rung verlangt."

Zahlungs­mög­lich­keiten

Die Einfuhr von Smartphones aus China ist zollfrei Die Einfuhr von Smartphones aus China ist zollfrei
Bild: Image licensed by Ingram Image
Mit Kredit­karte können Käufer in der Regel immer zahlen. Das sollte aber vermieden werden, weil meis­tens auch die Option besteht, per PayPal zu zahlen. Daran sollten sich Käufer auch halten, weil sie so die Möglich­keit haben, vom Käufer­schutz Gebrauch zu machen, sollte die Ware inner­halb von 180 Tagen nicht ange­kommen sein. Käufer können sich dann an den Bezahl­dienst wenden und prüfen lassen, ob für den Fall ein Käufer­schutz­an­trag zustande kommt.

Zoll und Einfuhr­um­satz­steuer

Es ist oft die Rede davon, dass für die Einfuhr von Smart­phones aus China kein Zoll berechnet wird. Auf den Seiten des Deut­schen Zolls gibt es einige Infor­ma­tionen für Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat. Eine "zoll­freie" Sendung bedeutet nicht gleich frei von zusätz­li­chen Kosten, weil auf das Paket noch eine Einfuhr­um­satz­steuer (EUSt) erhoben wird.

Laut Defi­ni­tion des Deut­schen Zolls entspricht "Die Einfuhr­umsatzsteuer [...] weit­ge­hend der Umsatz­steuer (auch als Mehr­wert­steuer bezeichnet), die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbrin­gung von Dienst­leis­tungen im Inland bzw. bei Liefe­rungen inner­halb der Euro­päi­schen Union anfällt." Auf Nach­frage beim Haupt­zollamt Berlin bestä­tigte uns das der Pres­se­spre­cher: Die Einfuhr von Smart­phones aus China ist zoll­frei, die Einfuhr­umsatzsteuer von 19 Prozent wird aber in jedem Fall erhoben. In einer Broschüre des Zolls zu Internet-Sendungen aus Dritt­län­dern steht: Über­steigt der Wert der Sendung 150 Euro, fällt neben der Einfuhr­um­satz­steuer und der Verbrauchs­steuer (betrifft nur Waren wie Alkohol, Tabak­waren und Kaffee) auch Zoll an. Das klingt im ersten Moment etwas verwir­rend. Man könnte schnell davon ausgehen, dass auch bei Smart­phones aus China Zoll anfällt. Der Waren­wert von 150 Euro ist auch bei güns­tigen Geräten aus der Volks­re­pu­blik schnell über­stiegen, trotzdem wird für Smart­phones kein Zoll erhoben.

Rechen­bei­spiel: Ein Smart­phone kostet 200 Euro. Die Einfuhr­um­satz­steuer (Grund­lage der Berech­nung sind 19 Prozent) beträgt 38 Euro. Das macht einen Gesamt­preis von 238 Euro für das Smart­phone (ohne mögliche Versand­kosten).

Neue Rege­lung ab 1. Juli 2021

Ab einem Waren­wert von 22 Euro einer Sendung aus dem Nicht-EU-Ausland fällt also Einfuhr­um­satz­steuer an. Ab dem 1. Juli 2021 wird es an dieser Stelle eine Ände­rung geben, wie die Deut­sche Post mitteilt.

Dann ist es nämlich so, dass es keine Frei­grenze mehr gibt, sondern aufgrund gesetz­licher Rege­lungen ab dem ersten Cent Einfuhr­um­satz­steuer erhoben wird. Also muss für "jede in die EU impor­tierte Sendung eine Zoll­anmel­dung mit Abga­ben­erhe­bung durch­geführt werden".

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