Handys aus China: Das ist beim Kauf zu beachten
Wer auf Händler-Seiten wie Gearbest surft, stolpert immer wieder über Smartphone-Beschreibungen, die "internationale Version" und "globale Version" im Titel tragen. Daneben gibt es noch eine chinesische Version. Darauf sind aber viele wichtige Google-Anwendungen gesperrt, weil sie in der Volksrepublik nicht zugelassen sind. Dann werden Nutzer auf dem Gerät keine gängigen Google-Anwendungen wie den Play Store und Maps finden. Von China-Versionen sollten deutsche Käufer also absehen.
Damit ein Smartphone in Deutschland beziehungsweise der EU zugelassen wird, muss es über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Eine Bedienungsanleitung, eine Zollinhaltserklärung, Rechnung und eine Konformitätserklärung müssen beiliegen. Außerdem muss das Gerät durch die zuständige Bundesnetzagentur für den deutschen Markt zugelassen sein. Ob das auch alles den Vorschriften entspricht, kann der einfache Online-Shopper eines Smartphones beim Kaufvorgang erstmal nicht prüfen, sondern muss sich darauf verlassen, dass der Verkäufer die Ware gemäß der Vorschriften ausliefert.
Die Bundesnetzagentur rät, dass Verbraucher darauf achten sollten, dass die Produkte über eine deutschsprachige Bedienungsanleitung verfügen und eine CE-Kennzeichnung haben. Ist beides nicht vorhanden, sollten Nutzer das Gerät gar nicht erst einschalten. Grund: Eine zu hohe Sendeleistung oder unzulässige Frequenznutzung können Störungen im Empfang nach sich ziehen.
Plagiate
Ein Problem, das durchaus auftreten kann, sind Plagiate. Auch da stecken Käufer zunächst nicht drin. In jedem Fall sollten sie kein angebliches iPhone 12 Pro Max in der höchsten Speicherversion oder ein Samsung Galaxy S21 Ultra für wenig Geld kaufen. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei um eine Kopie handelt. Shops, die das anbieten, gelten ohnehin nicht als seriös.
Wir haben beim Hauptzollamt Berlin nachgefragt, wie mit Plagiaten verfahren wird und folgende Antwort erhalten: "Hat der Zoll bei der Abfertigung von nichtgewerblichen Postsendungen aus Nicht-EU-Staaten den begründeten Verdacht, dass es sich bei der Ware um Markenfälschungen handeln könnte, wird diese in Verwahrung genommen. Der Rechteinhaber wird unterrichtet und prüft, ob es sich um ein Plagiat handelt. Handelt es sich um eine Markenfälschung, entscheidet der Rechteinhaber, was mit der Ware zu geschehen hat. In den meisten Fällen erfolgt eine Vernichtung. Eine weitere Maßnahme des Rechteinhabers kann sein, dass er von dem Käufer die Abgabe einer (gebührenpflichtigen) Unterlassungserklärung verlangt."
Zahlungsmöglichkeiten
Die Einfuhr von Smartphones aus China ist zollfrei
Bild: Image licensed by Ingram Image
Mit Kreditkarte können Käufer in der Regel immer zahlen. Das sollte aber vermieden werden, weil meistens auch die Option besteht, per PayPal zu zahlen.
Daran sollten sich Käufer auch halten, weil sie so die Möglichkeit haben, vom Käuferschutz Gebrauch zu machen, sollte die Ware innerhalb von 180 Tagen nicht angekommen sein. Käufer können sich dann an den Bezahldienst wenden und prüfen lassen, ob für den Fall ein Käuferschutzantrag zustande kommt.
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
Es ist oft die Rede davon, dass für die Einfuhr von Smartphones aus China kein Zoll berechnet wird. Auf den Seiten des Deutschen Zolls gibt es einige Informationen für Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat. Eine "zollfreie" Sendung bedeutet nicht gleich frei von zusätzlichen Kosten, weil auf das Paket noch eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) erhoben wird.
Laut Definition des Deutschen Zolls entspricht "Die Einfuhrumsatzsteuer [...] weitgehend der Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet), die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Inland bzw. bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union anfällt." Auf Nachfrage beim Hauptzollamt Berlin bestätigte uns das der Pressesprecher: Die Einfuhr von Smartphones aus China ist zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent wird aber in jedem Fall erhoben. In einer Broschüre des Zolls zu Internet-Sendungen aus Drittländern steht: Übersteigt der Wert der Sendung 150 Euro, fällt neben der Einfuhrumsatzsteuer und der Verbrauchssteuer (betrifft nur Waren wie Alkohol, Tabakwaren und Kaffee) auch Zoll an. Das klingt im ersten Moment etwas verwirrend. Man könnte schnell davon ausgehen, dass auch bei Smartphones aus China Zoll anfällt. Der Warenwert von 150 Euro ist auch bei günstigen Geräten aus der Volksrepublik schnell überstiegen, trotzdem wird für Smartphones kein Zoll erhoben.
Rechenbeispiel: Ein Smartphone kostet 200 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer (Grundlage der Berechnung sind 19 Prozent) beträgt 38 Euro. Das macht einen Gesamtpreis von 238 Euro für das Smartphone (ohne mögliche Versandkosten).
Neue Regelung ab 1. Juli 2021
Ab einem Warenwert von 22 Euro einer Sendung aus dem Nicht-EU-Ausland fällt also Einfuhrumsatzsteuer an. Ab dem 1. Juli 2021 wird es an dieser Stelle eine Änderung geben, wie die Deutsche Post mitteilt.
Dann ist es nämlich so, dass es keine Freigrenze mehr gibt, sondern aufgrund gesetzlicher Regelungen ab dem ersten Cent Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird. Also muss für "jede in die EU importierte Sendung eine Zollanmeldung mit Abgabenerhebung durchgeführt werden".
Auf der nächsten Seite behandeln wir die Themen Versand, Garantie und Reklamation.