Anonymität

Brandenburger Polizei soll IP-Adressen speichern

Online-Anzeigen bei der Internetwache bald nicht mehr anonym
Von ddp / Steffen Herget

Anzeigen bei der Internetwache der Brandenburger Polizei können bald nicht mehr anonym aufgegeben werden. "Es ist vorgesehen, künftig IP-Adressen von Nutzern interaktiver Angebote für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu speichern", teilte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage mit. Derzeit würden die IP-Adressen aber noch nicht gespeichert. Nach einem Erlass vom Januar 2009 werde gegenwärtig das Verfahren zur Umsetzung erarbeitet.

Ohne seine Einverständniserklärung werde der Nutzer künftig nicht mehr auf die Seiten der Formulare zur Anzeigenerstattung weitergeleitet, sagte Schönbohm. Dann könne der Sachverhalt auch nicht übermittelt werden, und die Polizei erhalte keine Kenntnis von der Straftat. Lediglich in den sensiblen Bereichen der Korruptions- und Wirtschaftsdelikte sollen auch weiterhin anonyme Anzeigen möglich sein.

Insbesondere bei Straftaten wie Amok- und Selbstmordankündigungen sowie Schadenshinweisen sei "die Speicherung der IP-Adresse des Nutzers unerlässlich, um damit den Hinweisgeber identifizieren zu können", führte Schönbohm an.

Internetwache wird zunehmend genutzt

Nach seinen Angaben werden immer mehr Straftaten via Internetwache angezeigt. Gingen im Jahr 2006 noch 5 640 Anzeigen auf diesem Weg ein, so waren es im vergangenen Jahr mit 10 796 nahezu doppelt so viele. Nach Ansicht des Ministers ist nicht zu befürchten, dass die Speicherung der IP-Adressen einen wesentlichen Einfluss auf die elektronische Anzeigenerstattung haben wird.

Sofern der Nutzer seine Zustimmung zur Speicherung nicht erteilen wolle, stehe ihm weiter der herkömmliche Weg offen, sagte er. Bei Gefahr für Leib und Leben sollte grundsätzlich der Notruf der Polizei gewählt werden.