Bagatell-Grenze

Privatgespräche mit Diensthandy: Kündigung unverhältnismäßig

Das Arbeitsgericht Frankfurt gibt Klagen von Mitarbeitern statt
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Die private Nutzung von Diensthandys ist eine heikle Sache. Allerdings muss eine geringer Posten an Privatgesprächen nicht immer eine Kündigung nach sich ziehen, auch wenn der Arbeitgeber das nicht ausdrücklich erlaubt hat. Das Frankfurter Arbeitsgericht hat Klagen von Mitarbeitern der Lufthansa Catering-Tochter LSG Sky Chefs, die wegen privater Nutzung von Diensthandys gekündigt worden waren, stattgegeben. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet unter Berufung auf die Arbeitnehmervertretung des Unternehmens, das Gericht habe die fristlosen Kündigungen als unverhältnismäßig zurückgewiesen. Das Unternehmen habe die Angaben bestätigt, behalte sich aber weitere Schritte vor.

LSG Sky Chefs hatte im März mehreren Mitarbeitern fristlos gekündigt, weil diese ihre Diensthandys für private Zwecke genutzt hatten. Die Unregelmäßigkeiten waren bei einer internen Revision aufgefallen. Die Gewerkschaft Verdi hatte die Aktion gegen teils langjährige und vertrauenswürdige Mitarbeiter als völlig überzogen kritisiert. Ein Verdi-Vertreter hatte berichtet, es sei meist um geringe Beträge zwischen 10 und 15 Euro pro Monat gegangen.

Allerdings gab es auch Fälle, in denen die Gerichte anders entschieden haben. So wurde ein im Außendienst beschäftigter Bankangestellter entlassen, der sein Diensthandy fast ausschließlich für private Zwecke genutzt hatte. Dabei waren in vier Monaten Kosten in Höhe von rund 1 700 Euro aufgelaufen. Hier befand das Gericht, dass ein solcher Posten nicht mehr dem vom Arbeitgeber geduldeten "geringen Umfang" entsprochen und der Angestellte somit vertragswidrig gehandelt habe. Deshalb sei die Bank auch ohne vorherige Abmahnung ihres Angestellten zur Kündigung berechtigt gewesen.