Internetradio

Medienanstalten legen Lizenzpflicht für Webradios ad acta

An Stelle der Lizenz soll eine Anmeldepflicht treten
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Eine gute Nachricht für Betreiber von Webradios: Die Landesmedienanstalten legen frühere Pläne, eine Lizenzpflicht für Internetradios einzuführen, einem Medienbericht zufolge ad acta. Damit entfallen den Sendern langwierige bürokratische und möglicherweise auch kostspielige Verfahren. Allerdings arbeiteten die Medienwächter an Regulierungsvorschriften für Internetradios. Für Sender, die Streams ins Netz schicken, soll es eine Anmeldepflicht geben, sagte Axel Dürr, Sprecher der neuen bundesweiten Medienbehörde ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht), dem Online-Portal Radioszene.

Für die Anmeldung müssten die Betreiber von Webradios ihrer zuständigen Medienbehörde lediglich einige Daten ihres Unternehmens mitteilen. Details des Anmeldeverfahren würden laut Dürr gerade entwickelt - unter anderem ein eigenes Formular, das demnächst online gestellt werden soll. Bisher gibt es im deutschen Rundfunkrecht keine verbindliche Regelung für Webradios. Laut Dürr soll die Anmeldepflicht im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben werden.