Steuer

PC und Internet-Anschluss von der Steuer absetzen

Einige Bedingungen müssen allerdings beachtet werden
Von dpa / Marc Kessler

Um die Kosten für den Rechner, das Telefon oder den Internet-Anschluss zu Hause von der Steuer abzusetzen, muss eine berufliche Nutzung nachgewiesen werden. Am besten reicht der Besitzer dazu eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers beim Finanzamt ein, rät der Branchenverband BITKOM in Berlin. Als Alternative könne drei Monate lang die Nutzung aufgezeichnet werden. Einkommensteuererklärungen müssen bis zum 31. Mai eingereicht werden.

Übersteigen die Anschaffungskosten für ein Gerät wie einen Rechner oder einen Monitor 410 Euro, müssen sie den Angaben zufolge über drei Jahre verteilt als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Für Handys beträgt der sogenannte Abschreibungszeitraum fünf Jahre, für Faxgeräte sechs. Außerdem lassen sich Verbrauchsmaterialien wie Toner oder Druckerpapier steuerlich geltend machen.

Auch die Kosten für Telefon und Internet lassen sich absetzen. Ohne Nachweis erkennen Finanzämter laut BITKOM 20 Prozent der Ausgaben für Telekommunikation als Werbungskosten an, höchstens aber 20 Euro im Monat. Wer höhere Kosten absetzen will, sollte sie über drei Monate hinweg aufzeichnen. Als Nachweis eigne sich eine Aufstellung der Einzelverbindungen.