Gericht

sipgate und die iPhone-App: Vorläufiger Sieg gegen T-Mobile

sipgate: Bonner setzen auf Berufungsverfahren
Von Ralf Trautmann

Seit geraumer Zeit gab es Streit um eine sipgate-App für das iPhone, die sich lediglich via Jail Break nutzen ließ: Nach jetzt neu veröffentlichten Informationen von sipgate ist T-Mobile dabei bereits im August dieses Jahres vor dem Landgericht Hamburg mit dem Versuch gescheitert, eine im September vergangenen Jahres erwirkte "Downloadsperre" für die seinerzeitige Beta-Version weiter aufrecht zu erhalten (Az.: 407 O 137-08). Das Bonner Unternehmen versuche aber, im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht das "VoIP-Verbot" noch durchzusetzen.

Als Begründung für sein Ansinnen habe T-Mobile angeführt, dass durch die VoIP-App "eine Gefahr für das Mobilfunknetz ausgehe", berichtet sipgate. Das Landgericht Hamburg wies die Begründung aber zurück, da sie in Bezug auf die sipgate-App nicht nachvollziehbar sei. Die Gesprächsführung über das Internet "tangiere nicht das Mobilfunknetz von T-Mobile" und stelle zudem "keine Manipulation des SIM-Lock" dar. T-Mobile hatte argumentiert, dass sipgate die Nutzer zum Vertragsbruch verleite, weil der VoIP-Anbieter die missbräuchliche Nutzung des Apple iPhone durch den Jail Break voraussetze. sipgate indes konterte, dass der VoIP-Client nichts mit der Öffnung des iPhones an sich zu tun habe. Mittlerweile ist die App laut sipgate übrigens auch offiziell im Apple App Store erhältlich.

sipgate berichtet weiter, dass das von ihnen erwirkte Verbot für T-Mobile, mit dem Zusatz "freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" zu werben, wenn Angebote wie VoIP nicht Bestandteil des Vertrages seien und zudem eine Bandbreite-Beschränkung "vorbehalten" werde, weiterhin Bestand habe. Auch hiergegen setze T-Mobile auf ein Berufungsverfahren, so sipgate. T-Mobile wollte sich auf Nachfrage von teltarif.de zunächst nicht zum sipgate-Fall äußern.