Verpflichtung?

Unterlassene Hilfeleistung: Strafanzeige gegen Telekom-Mitarbeiter

Angekündigter Selbstmord im Internet-Forum
Von ddp / Marie-Anne Winter

Wegen des Selbstmordes eines 18-jährigen Mannes im nordrhein-westfälischen Greven hat die Polizei nun Strafanzeige gegen zwei Mitarbeiter der Deutschen Telekom in Hannover gestellt. Den beiden Mitarbeitern wird offenbar unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel heute vorab berichtete. Die Telekom-Beschäftigten hatten sich dem Bericht zufolge geweigert, die Identität eines Mannes zu offenbaren, der am 4. Februar in einem Internetforum seinen Selbstmord angekündigt hatte.

Bis die Polizei über einen anderen Provider die Adresse des Mannes ermittelt hatte, vergingen fast drei Stunden. Als Rettungskräfte schließlich die Wohnung des 18-Jährigen öffneten, war der Mann bereits tot. Nach Auskunft der Polizei vergehen zwischen Anfrage und Wohnungsöffnung in der Regel etwa 20 Minuten. Die Telekom sei der einzige Internetanbieter, mit dem es regelmäßig solche Probleme gebe, hieß es.

Die Telekom begründet ihre Haltung mit mangelnder Rechtsgrundlage zur Gefahrenabwehr, die Polizei indes beruft sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, nach der Internetanbieter in solchen Fällen verpflichtet sind, Behörden Auskunft zu erteilen. Die Telekom wollte sich zu dem Fall nicht äußern, um mögliche Ermittlungen nicht zu beeinflussen.