Konditionen

Überraschend Post von freenet: Kein DSL-Vertrag, aber neue AGB?

freenet-Schreiben: "Der zuverlässige Dienstleister hinter Ihrem DSL-Anschluss"
Von Ralf Trautmann

Manch ein DSL-Nutzer hat in der jüngsten Vergangenheit unter Umständen überraschend Post von der freenet Breitband Service GmbH erhalten, die auf eine ominöse Änderung der AGB hinweist. "Wie Sie ja wissen, ist seit Mitte 2007 die freenet Breitband Services GmbH der zuverlässige Dienstleister hinter Ihrem DSL-Anschluss", heißt es da, obwohl der Postempfänger nie einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hat. "Ihr Vertrag läuft zu den bestehenden Konditionen weiter", und: "Die angepassten AGB gelten, wenn Sie nicht bis zum 24. Juli widersprechen", heißt es weiter.

freenet bringt teltarif.de gegenüber Licht ins Dunkel: Es handele sich um ehemalige Tiscali-Kunden (ein Telekommunikationsunternehmen, dessen deutsche DSL-Kunden von freenet übernommen wurden) sowie um eine gewisse Anzahl ehemaliger Lycos-Kunden und Nutzer der ebenfalls von freenet übernommenen Marke meome, die in der Vergangenheit irgendwann einmal einen DSL-by-Call-Tarif der entsprechenden Anbieter genutzt haben. Dieser kam ohne monatliches Grundentgelt, sprich, er konnte bei Nichtnutzung auch einfach ungekündigt und nicht weiter beachtet "vor sich hinlaufen". So geriet er unter Umständen in Vergessenheit, trotzdem besteht natürlich bis heute ein Vertragsverhältnis. Wie viele Nutzer derartige Schreiben erhielten, war nicht zu erfahren, es soll sich aber um eine überschaubare Zahl handeln.

freenet verspricht in seinem Schreiben, dass sich durch die AGB-Umstellung an den Kern-Konditionen zum Beispiel hinsichtlich Preisgestaltung und Laufzeiten nichts ändert (die veränderten Stellen in den AGB beziehen sich denn auch vorrangig aufs Widerrufsrecht). Stimme der Vertragspartner den AGB-Änderung nicht zu, laufe der Kontrakt eben zu bisherigen Konditionen weiter. Bevor der Kunde hier aber zwischen den beiden Optionen abwägt, lohnt sich vor allem wohl ein dritter Lösungsweg: Bei dauerhafter Nicht-Nutzung, und dies dürfte wahrscheinlich für fast all diese Alt-Verträge gelten, bietet sich die umgehende Kündigung an, um nicht perspektivisch wieder mit entsprechenden Anliegen (oder dann im Zweifel doch noch mit Konditionsänderungen) behelligt zu werden.