Neufassung

BNetzA veröffentlicht überarbeiteten Vectoring-Entwurf

Wenige Tage nach ihrem Rückzug beim Vectoring-Regulierungsentwurf hat die BNetzA wie versprochen einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Nach diesem sollen die Wettbewerber mehr Zugang zum Netz und zu alternativen Infrastrukturen erhalten.
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BNetzA veröffentlicht überarbeiteten Vectoring-Entwurf BNetzA veröffentlicht überarbeiteten Vectoring-Entwurf
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Nachdem nicht nur Wettbewerber und Marktbeobachter, sondern auch das Bundeskartellamt und schließlich die EU den Vectoring-Regulierungsentwurf der Bundesnetzagentur scharf kritisiert hatten, zog die Behörde den alten Entwurf am Freitag zurück. Nun hat die Bundesnetzagentur wie versprochen einen geänderten Entwurf veröffentlicht und diesen nach Brüssel geschickt.

Das Papier [Link entfernt] weist gegenüber dem bisherigen Entwurf drei elementare Änderungen auf, die die EU-Kommission besänftigen sollen. Denn im Raum stand der Vorwurf, dass die Konkurrenten der Telekom und ihre Ausbauzusagen nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Ob der jetzige Entwurf die Bedenken der EU-Wettbewerbshüter ausräumen kann, bleibt abzuwarten.

Mehr Zugang für die Wettbewerber

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Die Wettbewerber sollen nun nach Informationen des Handelsblatts [Link entfernt] leichter Vectoring verwirklichen können als mit dem bisherigen Entwurf. Kritiker hatten bemängelt, dass die Telekom-Konkurrenten mit dem alten Entwurf maximal an sechs Prozent der Kvz zum Zug gekommen wären, also an höchstens 350 Kvz bundesweit. Das soll nun bei mindestens 900 Kvz gehen.

Der neue Entwurf beschäftigt sich auch vermehrt mit dem Schutz bereits bestehender Infrastrukturen. Kritiker des ursprünglichen Entwurfs hatten bemängelt, dass bei dessen Verwirklichung in einigen Bereichen bereits bestehende Infrastrukturen von Wettbewerbern wieder zurückgebaut werden müssten.

Ein weiterer Streitpunkt war, dass die Telekom einerseits dazu verpflichtet wurde, der Konkurrenz über ein virtuelles Zugangsprodukt (Vula) den Zugang zum Breitbandnetz zu gewähren, dass sie dies aber nur einem Mitbewerber einräumen wollte. Nach dem neuen Entwurf sollen nun mehrere Konkurrenten am selben Ort das Vula-Produkt in Anspruch nehmen können. Die BNetzA setzt damit den Wunsch der EU-Kommission um, dass die Endkunden an ihrem Standort stets mehrere Provider mit unterschiedlichen Preis- und Tarifmodellen zur Auswahl haben.

Der überarbeitete Entwurf beschäftigt sich auch mehr damit, wie die Wettbewerber alternative Infrastrukturen außer der TAL von der Telekom mieten können. Möglich sein soll dies beispielsweise vermehrt bei Kabelschächten, die Wettbewerber mieten könnten, um darin eigenen Glasfaserstränge zu verlegen. Auch von der Telekom verlegte, aber nicht genutzte Glasfaserkabel zum Kunden sollen die Wettbewerber anmieten können - in diesem Fall müssten Sie nicht das Vula-Produkt von der Telekom mieten.

Weitere Informationen zum überarbeiteten Regulierungsentwurf sowie Einschätzungen der Wettbewerber haben wir in einer separaten Meldung zusammengefasst.

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