Funkmast-Behörde: Mustervertrag für Gemeinden
Kommunale Grundstück für den Netzausbau
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Die von Andreas Scheuer ins Leben gerufene Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) hat den Regierungswechsel unbeschadet überstanden. Und sie kümmert sich tatsächlich um das Schließen von Funklöchern. Und zwar nicht nur dadurch, dass sie bisher unterversorgte Gebiete zur Versorgung ausschreibt.
Sondern die Behörde unternimmt zusätzlich auch organisatorische Anstrengungen, um den Netzausbau zu beschleunigen, beispielsweise im Bereich der Bürokratie. Im Mai hat sie beispielsweise einen Muster-Mietvertrag für die Landwirtschaft vorgelegt. Nun folgt ein derartiger Mustervertrag für Städte und Gemeinden.
Rechtssichere Verträge ohne großen Aufwand
Kommunale Grundstück für den Netzausbau
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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes haben sich auf einen Mustervertrag für die Bereitstellung kommunaler Grundstücke für den geförderten Mobilfunkausbau verständigt. Damit sollen künftig geeignete kommunale Grundstücke einfacher und rechtssicher zur Verfügung gestellt und weiße Mobilfunkflecken schneller geschlossen werden. Es war schon länger geplant gewesen, dass kommunale Grundstücke für den Netzausbau genutzt werden können und auch sollen.
Der DStGB will den Mustervertrag seinen Mitgliedskommunen als Grundlage für den Abschluss von Einzelverträgen mit der MIG zur Verfügung stellen. Damit sollen künftig Einzelverträge mit der MIG über die Bereitstellung geeigneter kommunaler Grundstücke für die Errichtung geförderter Mobilfunkmasten rechtssicher und ohne aufwändige Verhandlungen abgeschlossen werden. Gerade kommunale Liegenschaften stünden neben forst- und landwirtschaftlichen Standorten im Fokus der "Standortvorbereitung".
Der DStGB und die MIG bekräftigten heute das gemeinsame Bestreben, den dringend notwendigen flächendeckenden Mobilfunkausbau mit öffentlichen Mitteln für Investitionen in die digitale Infrastruktur voranzubringen. "Wo Menschen sind, muss Mobilfunk sein. Das gilt gleichermaßen für städtische und ländliche Gebiete, um allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Institutionen die Chancen der Digitalisierung zu eröffnen und damit gleichwertige Lebensverhältnisse in urbanen und ländlichen Gebieten zu ermöglichen“, erklärten MIG-Geschäftsführer Wilmsmann und der stellvertretende DStGB-Hauptgeschäftsführer Zimmermann übereinstimmend.
Bei Verwendung dieses Vertragswerkes könnten die kommunalen Verantwortungsträger "sicher sein, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt sind". Jetzt müssten die Kommunen allerdings auch ihre Chancen ergreifen und geeignete kommunale Grundstücke zur Verfügung stellen.
Der wöchentliche Netzausbau-Bericht von teltarif.de zeigt: Es gibt weiterhin noch viel zu tun. Es wird besser, aber es bleiben noch viele weiße Flecken.