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Funkmast-Behörde: Mustervertrag für Gemeinden

"Weiße Flecken" beim Netz­ausbau sollen schneller geschlossen werden - für die Funk­masten sollen Städte und Gemeinden Grund­stücke zur Verfü­gung stellen. Dazu wurde nun ein Muster­ver­trag kreiert.
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Kommunale Grundstück für den Netzausbau Kommunale Grundstück für den Netzausbau
picture alliance/dpa
Die von Andreas Scheuer ins Leben geru­fene Mobil­funkin­fra­struk­tur­gesell­schaft des Bundes (MIG) hat den Regie­rungs­wechsel unbe­schadet über­standen. Und sie kümmert sich tatsäch­lich um das Schließen von Funk­löchern. Und zwar nicht nur dadurch, dass sie bisher unter­ver­sorgte Gebiete zur Versor­gung ausschreibt.

Sondern die Behörde unter­nimmt zusätz­lich auch orga­nisa­tori­sche Anstren­gungen, um den Netz­ausbau zu beschleu­nigen, beispiels­weise im Bereich der Büro­kratie. Im Mai hat sie beispiels­weise einen Muster-Miet­ver­trag für die Land­wirt­schaft vorge­legt. Nun folgt ein derar­tiger Muster­ver­trag für Städte und Gemeinden.

Rechts­sichere Verträge ohne großen Aufwand

Kommunale Grundstück für den Netzausbau Kommunale Grundstück für den Netzausbau
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Der Deut­sche Städte- und Gemein­debund (DStGB) und die Mobil­funkin­fra­struk­tur­gesell­schaft des Bundes haben sich auf einen Muster­ver­trag für die Bereit­stel­lung kommu­naler Grund­stücke für den geför­derten Mobil­funk­ausbau verstän­digt. Damit sollen künftig geeig­nete kommu­nale Grund­stücke einfa­cher und rechts­sicher zur Verfü­gung gestellt und weiße Mobil­funk­fle­cken schneller geschlossen werden. Es war schon länger geplant gewesen, dass kommu­nale Grund­stücke für den Netz­ausbau genutzt werden können und auch sollen.

Der DStGB will den Muster­ver­trag seinen Mitglieds­kom­munen als Grund­lage für den Abschluss von Einzel­ver­trägen mit der MIG zur Verfü­gung stellen. Damit sollen künftig Einzel­ver­träge mit der MIG über die Bereit­stel­lung geeig­neter kommu­naler Grund­stücke für die Errich­tung geför­derter Mobil­funk­masten rechts­sicher und ohne aufwän­dige Verhand­lungen abge­schlossen werden. Gerade kommu­nale Liegen­schaften stünden neben forst- und land­wirt­schaft­lichen Stand­orten im Fokus der "Stand­ort­vor­berei­tung".

Der DStGB und die MIG bekräf­tigten heute das gemein­same Bestreben, den drin­gend notwen­digen flächen­deckenden Mobil­funk­ausbau mit öffent­lichen Mitteln für Inves­titionen in die digi­tale Infra­struktur voran­zubringen. "Wo Menschen sind, muss Mobil­funk sein. Das gilt glei­cher­maßen für städ­tische und länd­liche Gebiete, um allen Bürge­rinnen und Bürgern, Unter­nehmen und Insti­tutionen die Chancen der Digi­tali­sie­rung zu eröffnen und damit gleich­wer­tige Lebens­ver­hält­nisse in urbanen und länd­lichen Gebieten zu ermög­lichen“, erklärten MIG-Geschäfts­führer Wilms­mann und der stell­ver­tre­tende DStGB-Haupt­geschäfts­führer Zimmer­mann über­ein­stim­mend.

Bei Verwen­dung dieses Vertrags­werkes könnten die kommu­nalen Verant­wor­tungs­träger "sicher sein, dass ihre Inter­essen ange­messen berück­sich­tigt sind". Jetzt müssten die Kommunen aller­dings auch ihre Chancen ergreifen und geeig­nete kommu­nale Grund­stücke zur Verfü­gung stellen.

Der wöchent­liche Netz­ausbau-Bericht von teltarif.de zeigt: Es gibt weiterhin noch viel zu tun. Es wird besser, aber es bleiben noch viele weiße Flecken.

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