Nachhaltigkeit

Handys und Tablets: Wechselbarer Akku wird keine Pflicht

Eine groß­flä­chige Rück­kehr der aus Smart­phones und Tablets entnehm­baren Akkus wird es nicht geben. Die EU-Kommis­sion erklärt die Rechts­lage und warum die Ökode­sign-Regeln für Nutzer dieser Geräte besser sind.
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Wer gehofft hat, dass die EU-Kommis­sion mit ihrer neuen Batte­rie­ver­ord­nung austausch­bare Akkus in Smart­phones und Tablets vorschreibt, wird jetzt enttäuscht. Wie das Staats­organ offi­ziell erklärt, trifft das Gesetz nicht auf die erwähnten Mobil­geräte zu. Handys und Flach­rechner müssen jedoch konform der Ökode­sign-Regeln gestaltet werden. Diese setzen eine defi­nierte Effi­zienz fest verbauter Akkus nach bestimmten Lade­zyklen voraus.

Können die Hersteller diese nicht garan­tieren, muss die Batterie austauschbar sein. Immerhin treten die Ökode­sign-Regeln schneller in Kraft als die Batte­rie­ver­ord­nung.

Handys und Tablets: Keine Stan­dar­disie­rung für Wechsel-Akkus

Fest verbaute Akkus werden uns wohl weiter begleiten Fest verbaute Akkus werden uns wohl weiter begleiten
Bild: Andre Reinhardt
Der in den meisten Smart­phones und Flach­rech­nern fest verbaute Strom­spei­cher bereitet vielen Nutzern Sorgen. Wenn die Effi­zienz in die Knie geht, wird das Gerät zum Stamm­gast an der Steck­dose. Zunächst keimte Hoff­nung auf, dass die neue Batte­rie­ver­ord­nung Hersteller zur Renais­sance des Wechsel-Akkus inner­halb Europas drängt. Wie die EU-Kommis­sion c’t (via heise) schil­dert, wird das nicht der Fall sein. Dies sei aber kein Nach­teil für die Verbrau­cher. Laut EU-Kommis­sion gewähr­leisten die Ökode­sign-Richt­linien ein höheres Niveau bei Umwelt­schutz und Gesund­heits­schutz als die Batte­rie­ver­ord­nung.

Die auflad­baren Batte­rien von Smart­phones und Tablets müssen so konstru­iert sein, dass nach 500 Lade­zyklen noch 83 Prozent der Kapa­zität erreicht werden. Nach 1000 Lade­zyklen sollen die Module noch 80 Prozent der Kapa­zität besitzen. Als Alter­native sieht das Staats­organ einen austausch­baren Akku vor. Erfreu­lich ist über­dies der künftig verpflich­tende Schutz eines Staub- und Wasser­schutzes für Smart­phones.

Ökode­sign-Regeln: Verbrau­cher profi­tieren schneller

Die EU-Kommis­sion sieht die Ökode­sign-Regeln für Handys und Tablets "insbe­son­dere aufgrund der Lang­lebig­keits­anfor­derungen" als passend an. Allzu lange müssen sich die Konsu­menten nicht gedulden, bis diese Vorgaben wirksam werden. Es gibt eine Über­gangs­frist von 21 Monaten. Zum Vergleich: Bei der Batte­rie­ver­ord­nung beträgt die Über­gangs­frist 42 Monate.

Ein weiterer Nach­hal­tig­keits­aspekt ist die Instand­set­zung der Produkte. Hersteller wie Samsung, Apple, Huawei und Google ermög­lichen die Selbstre­paratur.

Eine App für Galaxy-Produkte soll künftig die Prozedur verein­fachen.

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