Handys und Tablets: Wechselbarer Akku wird keine Pflicht
Wer gehofft hat, dass die EU-Kommission mit ihrer neuen Batterieverordnung austauschbare Akkus in Smartphones und Tablets vorschreibt, wird jetzt enttäuscht. Wie das Staatsorgan offiziell erklärt, trifft das Gesetz nicht auf die erwähnten Mobilgeräte zu. Handys und Flachrechner müssen jedoch konform der Ökodesign-Regeln gestaltet werden. Diese setzen eine definierte Effizienz fest verbauter Akkus nach bestimmten Ladezyklen voraus.
Können die Hersteller diese nicht garantieren, muss die Batterie austauschbar sein. Immerhin treten die Ökodesign-Regeln schneller in Kraft als die Batterieverordnung.
Handys und Tablets: Keine Standardisierung für Wechsel-Akkus
Fest verbaute Akkus werden uns wohl weiter begleiten
Bild: Andre Reinhardt
Der in den meisten Smartphones und Flachrechnern fest verbaute Stromspeicher bereitet vielen Nutzern Sorgen. Wenn die Effizienz in die Knie geht, wird das Gerät zum Stammgast an der Steckdose. Zunächst keimte Hoffnung auf, dass die neue Batterieverordnung Hersteller zur Renaissance des Wechsel-Akkus innerhalb Europas drängt. Wie die EU-Kommission c’t (via heise) schildert, wird das nicht der Fall sein. Dies sei aber kein Nachteil für die Verbraucher. Laut EU-Kommission gewährleisten die Ökodesign-Richtlinien ein höheres Niveau bei Umweltschutz und Gesundheitsschutz als die Batterieverordnung.
Die aufladbaren Batterien von Smartphones und Tablets müssen so konstruiert sein, dass nach 500 Ladezyklen noch 83 Prozent der Kapazität erreicht werden. Nach 1000 Ladezyklen sollen die Module noch 80 Prozent der Kapazität besitzen. Als Alternative sieht das Staatsorgan einen austauschbaren Akku vor. Erfreulich ist überdies der künftig verpflichtende Schutz eines Staub- und Wasserschutzes für Smartphones.
Ökodesign-Regeln: Verbraucher profitieren schneller
Die EU-Kommission sieht die Ökodesign-Regeln für Handys und Tablets "insbesondere aufgrund der Langlebigkeitsanforderungen" als passend an. Allzu lange müssen sich die Konsumenten nicht gedulden, bis diese Vorgaben wirksam werden. Es gibt eine Übergangsfrist von 21 Monaten. Zum Vergleich: Bei der Batterieverordnung beträgt die Übergangsfrist 42 Monate.
Ein weiterer Nachhaltigkeitsaspekt ist die Instandsetzung der Produkte. Hersteller wie Samsung, Apple, Huawei und Google ermöglichen die Selbstreparatur.
Eine App für Galaxy-Produkte soll künftig die Prozedur vereinfachen.