Erklärung

VDSL im Nahbereich: Die technischen Hinter­gründe zum Regulierungsantrag

Mit einem Re­gulierung­santrag will die Telekom die Hoheit für VDSL aus den Vermittlungs­stellen zurück. Was bedeutet das für die Kunden, was für die Wettbewerber? Wir klären auf und zeigen den Unterschied zwischen dem Telekom-Plan und dem heutigen Stand auf.
Von Thorsten Neuhetzki

Die Deutsche Telekom will das Quasi-Monopol für VDSL im Umkreis der Vermittlungsstellen zurück. Dazu hat die Telekom heute einen Regulierungsantrag bei der Bundesnetzagentur gestellt, wie das Unternehmen inzwischen bekannt gab. Die Deutsche Telekom will die Zugangs­verpflichtung für Wettbewerber auf die Teilnehmer­anschlussleitung für VDSL aufheben lassen und VDSL Vectoring einführen. Die Wettbewerber hätten demnach keine Möglichkeit mehr, eigene Highspeed­leitungen anzubieten, wenn sie nicht eigene Glasfasern bis zum Haus des Kunden legen. Über den Antrag waren am Freitag die ersten Informationen bekannt geworden. Auch die Wettbewerber hatten schon ihre Stellungnahmen dazu abgegeben. Wir geben Ihnen die technischen Hintergründe zu dem Regulierungsantrag und zeigen Ihnen, was die Umsetzung bedeuten würde.

Status Quo: VDSL aus der Vermittlungsstelle

Stand heute kann jeder Anbieter sich in den Vermittlungsstellen/Hauptverteilern (Hvt) der Telekom einmieten und VDSL anbieten. Dafür erschließt er in der Regel die Vermittlungsstelle mit einem eigenen Glasfaserkabel und nutzt gemietete Flächen für den Aufbau der VDSL-DSLAMs und der Linecards - also den Gegenparts der VDSL-Modems der Kunden. Im Umkreis von etwa 550 Meter um die Vermittlungsstelle können die Anbieter ihre Kunden dann mit VDSL versorgen. Dabei ist eine Co-Existenz mehrer Anbieter möglich und wird in der Praxis auch oft durchgeführt. So hat Telefónica o2 sein VDSL-Netz ausschließlich über solche Indoor-DSLAMs realisiert.

VDSL über Kabelverzweiger

Ist die Entfernung zum Hvt zu groß, so wird VDSL über Kabelverzweiger (Kvz) realisiert. Dies machen neben der Telekom auch zahlreiche lokale und regionale Anbieter. Hier muss der Anbieter das Glasfaserkabel bis zum Kvz verlegen und seine Technik im Kvz aufbauen oder einen eigenen Schaltschrank errichten. Wie das in der Praxis aussieht, haben wir im vergangenen Herbst in einer Bilderstrecke gezeigt.

Technisch ist es möglich, dass mehrere Unternehmen VDSL anbieten, in der Praxis erschließen aber nur selten zwei Unternehmen einen Kvz. Komplizierter wird es, wenn Vectoring angeboten werden soll. Das Verfahren ermöglicht VDSL mit bis zu 100 MBit/s, verbietet aber, das andere Unternehmen VDSL realisieren. Um hier für Neuanschlüsse ein Verfahren zu finden, wer ausbauen darf und wer nicht, gibt es eine so genannte Vectoring-Liste, die genau das regelt. Innerhalb des Verfahrens gibt es auch kompliziere Regelungen um Bestandsschutz, parallele Infrastrukturen und Kündigungen, wenn ein Unternehmen keine Vectoring-Vorleistungen für seine Mitbewerber anbietet. VDSL Vectoring kann aus Vermittlungsstellen noch nicht angeboten werden. Das heißt, dass im Umkreis der Hvt maximal 50 MBit/s im Downstream möglich sind. Hier war ursprünglich auf den Einsatz von Vectoring verzichtet worden, weil man davon ausging, dass das Verfahren in der Nähe der Vermittlungsstellen zu Störungen führen könnte. Offenbar gibt es nun neuere Erkenntnisse, weswegen die Telekom die Einführung von Vectoring auch für diese Bereiche beantragt hat. Doch das Verfahren für Vectoring soll hier ein anderes sein als bei den Kvz.

Das soll sich nach dem Willen der Telekom ändern

Nach dem Willen der Telekom bekommt sie das Exklusiv-Recht für VDSL Vectoring im Umkreis aller etwa 8 000 Vermittlungsstellen (Nahbereich etwa 550 Meter). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Mitbewerber die Vermittlungsstellen in Sachen VDSL räumen müssen und ihre Kunden nicht mehr mit eigener Technik versorgen können - selbst wenn sie das heute schon machen. Sollen die Kunden weiter mit VDSL versorgt werden, so müssten die Anbieter dann eine entsprechende VDSL-Vorleistung bei der Deutschen Telekom einkaufen. Das gilt auch dann, wenn ein Lokalanbieter in mittelgroßen Städten das VDSL-Netz in der Stadt schon ausgebaut hat. Eine Insel mit 550 Meter Radius im die Vermittlungsstellen herum wäre dann Telekom-Hoheitsgebiet. Das beträfe übrigens auch jene Kabelverzweiger und die dahinter aufgeschalteten Kunden. Diese bekommen heute gar kein VDSL. Von dieser Regulierungsverfügung wären dem Vernehmen nach etwa 135 000 Leitungen betroffen, die die Wettbewerber abgeben müssten. Dem gegenüber stehen nach Telekom-Angaben 5,9 Millionen Haushalte, die das Unternehmen mit VDSL Vectoring versorgen möchte. Dann wäre es auch möglich, den Nahbereich der Vermittlungsstellen mit 100 MBit/s und künftig vermutlich sogar noch mehr zu versorgen.

Die Wettbewerber-Alternativen: DSL, VDSL-Vorleistung einkaufen oder Glasfaserausbau

Übrigens: Der Regulierungsantrag zielt nicht darauf ab, die Teilnehmeranschlussleitung - kurz TAL - ganz zu kappen. DSL mit bis zu 16 MBit/s können die Wettbewerber mit eigener Infrastruktur aus den Vermittlungsstellen weiterhin realisieren. Sie stören das VDSL-Signal nicht und können weiter quasi am VDSL-DSLAM und den Kabelverzweigern vorbei angeboten werden. Doch langfristig wird ein Downstream von 16 MBit/s vielen Kunden vermutlich nicht mehr ausreichen und schnellere Anschlüsse müssten die Wettbewerber dann einkaufen. Alternativ könnten sie mit anderen Technologien und weitgehend unabhängig vom Telekom-Leitungsnetz operieren. Dafür müssten sie jedoch Glasfaser bis zum Kunden verlegen, was derzeit nur wenige Unternehmen aufgrund von hohen Kosten machen. Der Vorteil: Mit Glasfaser bis zum Haus (FTTB/FTTH) könnten sie deutlich höhere Datenraten anbieten als VDSL Vectoring möglich macht und müssten keine Leitungsmiete mehr an die Telekom zahlen.

Zahlreiche Beispiele von Alternativanbietern, die Glasfasernetze verschiedenster Art ausbauen, haben wir im vergangenen Jahr zusammengestellt.

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