Netflix & Spotify: Preiserhöhungsklauseln sind unwirksam
Netflix erhöhte im Oktober die Preise und stellte das bisherige Basis-Abonnement auch in Deutschland ein. Das Werbe-Abo wurde hingegen aufgewertet. Bereits im Sommer hatte Spotify mit Preiserhöhungen begonnen. Meist haben die Streaming-Anbieter hierfür Klauseln in ihren AGB, mit denen sie sich das vorbehalten.
Dabei stellt sich allerdings mitunter die Frage: Ist die Preiserhöhungsklausel überhaupt wirksam und zulässig? Darüber wird oft vor Gericht gestritten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen Netflix und Spotify geklagt - und nun liegt ein weiteres Zwischenergebnis vor.
Verwendete Klauseln für unwirksam erklärt
Urteil zu Preiserhöhungen
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Laut einer Mitteilung des vzbv sind die Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify unwirksam. Das Kammergericht Berlin habe Berufungen der Streaminganbieter zurückgewiesen. In der Vergangenheit hätten Streamingdienste Preisanpassungsklauseln verwendet, bei denen es nicht auf die Zustimmung der Kunden ankommen sollte. In zwei Berufungsurteilen gegen Spotify und Netflix habe das Kammergericht Berlin die verwendeten Klauseln nun für unwirksam erklärt.
Das stärkt aus Sicht des vzbv die Rechte der Verbraucher. Dem vorangegangen waren Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Spotify und Netflix vor dem Landgericht Berlin. Beide Urteile gegen Netflix sowie gegen Spotify sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Kammergericht Berlin habe laut dem Verband "eine richtungsweisende Entscheidung" im Sinne der Verbraucher getroffen. Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix seien demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könne grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kunden zugestimmt haben. Das Kammergericht erklärt, dass sich Netflix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer zu einer Preiserhöhung hätten einholen könnten. "Die Urteile sind ein starkes Signal", kommentiert der vzbv.
Wegen umstrittener Preiserhöhungen gibt es inzwischen auch eine Sammelklage gegen Vodafone.