Warten

Kein Call by Call im Mobilfunkbereich

Entscheidung der Regulierungsbehörde enttäuscht Verbraucher
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Im Festnetz kann seit dem 1. Januar 1998 die Telefongesellschaft frei gewählt werden. Im Mobilfunkbereich sollte das ab 1. Juli 1998 der Fall sein. Jetzt hat aber die Regulierungsbehörde entschieden, daß sie den Mobilfunkbetreibern keinerlei Auflagen über die Einführung von Call by Call und Pre-Selection machen will.

Für den Verbraucher ist diese Entscheidung enttäuschend. Während sich im Festnetz per Call by Call bis zu 2/3 der Telefonkosten sparen lassen, soll es im Mobilfunkbereich weiterhin bei den hohen Preisen bleiben, die das Oligopol von Telekom (C-Netz, D1-Netz), Mannesmann Mobilfunk (D2-Netz) und E-Plus hervorgebracht hat. Im Geschäftsbericht für 1997 macht Mannesmann keinen Hehl daraus, daß der Mobilfunkbereich mit Abstand der profitabelste Bereich aus seiner Geschäftstätigkeit ist - mit bis zu 33% Umsatzrendite vor Steuern. Üblicherweise gelten bereits 10% Umsatzrendite als sehr gut.

Aber nicht nur aus Verbrauchersicht, auch aus wirtschaftspolitischer Sicht ist die Entscheidung der Regulierungsbehörde nicht nachvollziehbar. So will die Regulierungsbehörde den Mobilfunkunternehmen gleich 20 weitere Jahre ohne Konkurrenz zubilligen. Selbst, wenn man zu der Ansicht kommt, daß die Einführung von Call by Call zur Zeit nicht sinnvoll ist: In zwei Jahren kann der sich rasch entwickelnde Mobilfunkmarkt ganz anders aussehen. Auf 20 Jahre jegliche Regulierung auszusetzen ist vergleichbar der Aktion, mit festgestelltem Ruder volle Kraft voraus bei Nacht über den Atlantik zu schippern. Jeder weiß, wie das enden kann.

Der Vizechef der Regulierunsbehörde, Arne Börnsen, argumentiert laut der Süddeutschen Zeitung vom 6. Juli 1998 wie folgt: "Denn käme es zu einer Entscheidung im Sinne des Wirtschaftsministeriums [das Call by Call sofort einführen will], dann könnten diese nur die Telekom und Mannesmann wirtschaftlich überleben. Die beiden übrigen Wettbewerber - E-Plus und demnächst E2 - würden dagegen 'aus dem Markt herauskatapultiert', und das Ergebnis wäre ein langfristig zementiertes Duopol von D1 und D2 [...]. Auf der Strecke blieben außerdem die meisten Service-Provider, die derzeit den Endkunden in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Mobilfunkverbindungen im Rahmen der bestehenden Netze anböten. Eine Verringerung der Betreiber-Margen aufgrund der Konkurrenz Call by Call und Preselection würde für die Service-Provider, die ein wichtiges Wettbewerbselement darstellten, das sichere Aus bedeuten."

Die Aussage von Herrn Börnsen ist in weiten Teilen nicht nachvollziehbar. Dazu muß man zunächst einmal berücksichtigen, daß die Regulierungsbehörde die volle Gestaltungsfreiheit hat, unter welchen Bedingungen sie Call by Call einführt. Wenn die Regulierungsbehörde den Schutz der Mobilfunkbetreiber für vordringlich hält, kann sie einfach einen hohen Interconnection-Tarif festlegen. In diesem Fall wird sich Call by Call lediglich für die Inhaber von Privat-Verträgen lohnen, bei denen die Mobilfunk-Anbieter tagsüber mit Preisen bis zu DM 1,89 pro Minute deftig zuschlagen. Da eh niemand lange zu diesen Tarifen telefoniert, dürfte der Verlust nicht allzu groß sein, wenn dieses spezielle Kundensegment abwandert. Wer viel tagsüber telefoniert, hat ja in der Regel einen Profi-Vertrag mit seiner Mobilfunkfirma. Die Regulierungsbehörde könnte also Ihr Steuer-Element "Call by Call" sehr wohl einsetzen, ohne gleich die Mobilfunknetzbetreiber an den Rand des Ruins zu drängen.

Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, warum die Service-Provider an den verringerten Margen zugrunde gehen müßten. Wenn der Regulierer Interconnection-Tarife und Call by Call einführt, dann ist davon auszugehen, daß die Service-Provider in Zukunft die Gesprächsminuten zum selben Preis einkaufen können wie alle anderen Anbieter von Call by Call im Mobilfunkbereich. Denn wenn die Mobilfunknetzbetreiber von den Service-Providern mehr als den Interconnection-Tarif verlangen würden, würden diese sofort Ihren Trumpf ausspielen: Viele Service-Provider (Debitel, Hutchison, Mobilcom, Talkline, Victor Vox usw.) verfügen bereits über ein eigenes Festnetz-Angebot und könnten innerhalb von kurzer Zeit auch Mobilfunk-Call-by-Call und -Pre-Selection nachrüsten. Das heißt aber nichts anderes, als daß die Service-Provider und die neuen Call-by-Call-Firmen in direkter Konkurrenz 1:1 stehen: Alle arbeiten zu denselben oder ähnlichen Ausgangsbedingungen. Warum bei einer fairen Konkurrenz die "meisten Service-Provider auf der Strecke bleiben" würden, ist nur mit verwinkelten Gedankenzügen erklärbar, wie sie vorwiegend in realitätsfernen und verstaubten Amtsstuben ausgebrütet werden.

Es verbleibt allerdings eine wichtige Aussage in obigem Zitat: Eine schnelle Einführung von harter Konkurrenz, also ein niedriger Interconnection-Preis, könnte für E-Plus das Aus bedeuten und auch die Einführung von E2 verhindern oder verzögern. Der Grund ist historisch bedingt: Die D-Netze wurden vor den E-Netzen eingeführt, haben also einen Wettbewerbsvorsprung. Die E-Netzbetreiber haben in der Marktwirtschaft zwei Möglichkeiten, diesen Nachteil auszugleichen: Besserer Service oder besserer Preis. Beim Preis ist E-Plus zur Zeit etwas günstiger. Auf einen wirklichen Preiskampf kann sich E-Plus allerdings gegen Mannesmann und die Telekom auf der anderen Seite einfach nicht einlassen, dazu sind die beiden einfach zu potent. Also bleibt der Service - und hier haftet E-Plus ein eher unprofihaftes Image an. E-Plus ist das Netz der Privatkunden, die Ihr Handy nur ab und zu mal benutzen. Nun ist es aber nicht Aufgabe der Regulierungsbehörde, die Marketing-Fehler von E-Plus auszubügeln, die auf die falsche Zielgruppe gesetzt haben.

Ein Verschwinden von E-Plus und E2 ist aber aus technischer Sicht nicht wünschenswert. Im GSM-900-Bereich, in dem D1 und D2 arbeiten, gibt es nicht beliebig viele Funkfrequenzen. Je mehr mobil telefoniert wird, desto mehr Basisstationen werden benötigt und desto dichter rücken Basisstationen zusammen, die auf derselben Frequenz arbeiten. Eine hörbare Qualitätsminderung, vor allem in Großstädten, ist die Folge. Im GSM-1800 - dieses wird von E-Plus und E2 benutzt, sind hingegen noch große Kapazitäten offen.

Es gibt also gute Gründe dafür, die Position der E-Netze zu stärken. Nur soll die Regulierungsbehörde, die das will, nicht einfach das Regulierungs-Ruder aus der Hand werfen und hoffen, daß sich der Markt dahin entwickelt, sondern sanft, aber gezielt den Markt steuern. Zum Beispiel ist ein Wettbewerbshindernis, daß es aufgrund des Zeitvorsprungs der D-Netze mehr GSM-900- als GSM-1800-Handies gibt. Man könnte dieses Problem zumindest verringern, indem man vorschreibt, daß ab einem gewissen Stichtag nur noch Dual-Band-Handies verkauft werden dürfen, die sowohl GSM-900 als auch GSM-1800 können. Weiterhin könnten Vorschriften erlassen werden, daß einem Kunden, der den Mobilfunk-Anbieter wechselt (z.B. von D2 nach E-Plus), keine vertraglichen Nachteile entstehen dürfen, die über das hinausgehen, was bei einem Tarifwechsel innerhalb eines Anbieters (z.B. von D2-privat nach D2-profi) anfällt. Auch die Festlegung von Höchstlaufzeiten (6 Monate statt bisher 12 oder gar 24 Monate) würde für mehr Wettbewerb sorgen.

Die vorgenannten Regulierungen sind nur Beispiele. Natürlich ist zu prüfen, ob diese konform mit dem bestehenden Telekommunikationsgesetz sind. Bei Bedarf müßte das Gesetz um zusätzliche Kompetenzen für die Regulierungsbehörde erweitert werden. Vermutlich ist dieses aber nicht erforderlich. So ist die Regulierungsbehörde berechtigt, bei Anbietern, die eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, in das komplette Vertragswesen einzugreifen. So muß die Deutsche Telekom ihre Tarife und Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Regulierungsbehörde genehmigen lassen. Dasselbe sollte bei D2 der Fall sein - denn Mannesmann ist dabei, sich eine marktbeherrschende Stellung aufzubauen.

Laut der Süddeutschen Zeitung hat Arne Börnsen, Vizepräsident der Regulierungsbehörde, weiterhin gesagt: "Für die Mobilfunkanbieter steht fest, daß ihnen mit der Einführung von Verbindungsnetzbetreibern die entscheidende Geschäftsgrundlage entzogen würde, nämlich die Möglichkeit, allen Telephonverkehr möglichst nahe an der Quelle aufzunehmen und möglichst dicht am Ziel wieder abzugeben." Dieser Absatz braucht nicht erneut zu kommentiert werden - die wahren Kosten für den Umweg über den Verbindungsnetzbetreiber liegen irgendwo im Pfennigbereich, wie bereits in einem eigenen Artikel ausgeführt worden ist. Auf keinen Fall ist es die entscheidende Geschäftsgrundlage, die Telefonate auf direktem Wege zu führen.

Weiter sagt Börnsen: "Wer dieses Kernelement in Frage stelle und damit alle Kalkulationsgrundlagen über den Haufen werfe, der gefährde die Investitions- und Innovationsfähigkeit der bisher lizensierten Mobilfunkbetreiber und degeneriere sie zu reinen Zugangsplattformen." Der Satz mit der Innovationsfähigkeit ist fraglich. Sicherlich steht fest, daß ohne mangelnde Rendite keine Investitionen oder Innovationen betrieben werden. Nur, wenn die Rendite zu hoch ist, wenn die Firma sich "dumm und dämlich" verdient, ist ebenfalls nicht mit Innovation zu rechnen. Im Gegenteil, die Erfahrung zeigt, daß bei übersatten Firmen die Innovation in die Richtung geht, sich die Konkurrenz mit lauteren und unlauteren Methoden vom Leibe zu halten.

Die zweite Hälfte des letzten Zitats ist hingegen richtig: Wenn wir aggressiv Call-by-Call-Konkurrenz zulassen, werden die Mobilfunkfirmen zu Zugangsplattformen. Nur, was spricht dagegen? D1, D2 usw. sorgen in diesem Szenario dann dafür, daß der Mobilfunk funktioniert. Andere kümmern sich darum, die Mobilfunkdienstleistung in attraktive Service-Pakete zu schnüren. Zwischen D1, D2, E-Plus und E2 wird sich derjenige Wettbewerber herauskristallisieren, der am effizientesten ist, also mit möglichst geringem Einsatz ein möglichst leistungsfähiges Netz aufbaut. Das ist der Kerngedanke der Konkurrenz.

Zum Schluß sagt Börnsen noch: "Denn würde sich das Ministerium mit seinen Vorstellungen durchsetzen, dann müsse jeder Mobilfunkbetreiber, der heute einen Vertrag abschließe, bereits am nächsten Tag befürchten, daß der Neukunde wesentliche Teile seines Verkehrs über fremde Netze abwickele." Man möchte es nicht glauben, so etwas aus dem Mund der Regulierungsbehörde zu hören. Ist es Aufgabe der Behörde, Konkurrenz zu ermöglichen oder zu verhindern? Das Wesen der Konkurrenz ist nun mal, daß der Kunde frei wählen kann. Und das bedeutet, daß er abwandern kann. Von einem Tag auf den anderen.

Gut, Börnsen hat natürlich etwas weiter gedacht, als er obiges gesagt hat: Er bezieht sich auf die hohen Vertragsabschlußkosten im Mobilfunkbereich, wenn er vor der Gefahr des Abwanderns warnt. Zur Zeit zahlen Mobilfunkanbieter hohe Provisionen (DM 400,- und mehr) für Neuverträge. Diese Provisionen werden in der Regel dazu benutzt, um dem Neukunden beim Abschluß eines Vertrages ein Handy (fast) zu schenken. Die Provisionen werden später über die Gesprächseinheiten und über die Grundgebühren zurückerwirtschaftet. Das ist der Grund, warum die Mobilfunkfirmen auf den langen Vertragslaufzeiten (in der Regel 12 bis 24 Monate) bestehen. Klar, hier wird sich etwas ändern müssen, wenn es Call by Call auch beim Mobilfunk gibt: Die Mobilfunkfirmen werden es sich nicht mehr leisten können, "auf Verdacht" hohe Abschlußprovisionen zu zahlen. Das heißt, daß die Handy-Subventionierung ein Ende findet. Wenignutzer werden sich daher in Zukunft Ihr Mobiltelefon für ca. DM 100,- auf dem Gebrauchtmarkt besorgen - angeblich gibt es zur Zeit über 1 Million unbenutzte Alt-Handies. Oder es wird Leasing-Verträge geben, bei denen man gegen eine monatliche Gebühr von ca. DM 15,- das Handy nutzen kann. Für Profi-Nutzer stellen die Kaufkosten von ca. DM 400 bis DM 700 sicherlich kein großes Hindernis dar, zumal im Gegenzug die Grundgebühr sinken dürfte, da in diese nicht mehr die Rückzahlung der Provision einkalkuliert werden muß.

Ohne Zweifel ist die jetzige Vertragsstruktur mit den langen Laufzeiten wettbewerbsfeindlich. Unabhängig von der Call-by-Call-Frage wäre es Aufgabe der Regulierungsbehörde, hier einzugreifen, auf kürzere Laufzeiten zu drängen und eine Trennung von "Handy-Leasing" und "Mobilfunk-Grundgebühr" bzw. "Mobilfunk-Einheiten" zu verlangen. Stattdessen wird aber die wettbewerbsfeindliche Vertragsstruktur nicht angegriffen und sogar als Argument angeführt, um auf die Anwendung weiterer regulatorischer Instrumente zu verzichten!

Wenn die Regulierungsbehörde so offensichtlich versagt, dann sind wir auf die Kräfte des Marktes angewiesen. Und letztere sind zum Glück auch nicht ohne: First Telecom hat Anfang Juli angekündigt, ab sofort Gespräche vom Mobilfunk ins Festnetz für 38 Pfennige (tagsüber) bzw. 20 Pfennige (abends) zu vermitteln - ohne Grundgebühr und bei sekundengenauer Abrechnung! Möglich wird dieser sensationelle Tarif - er beträgt teilweise nur 1/5 der konventionellen Preise - aufgrund eines Interconnection-Abkommens zwischen einem namhaften internationalem Carrier und den bestehenden Mobilfunk-Anbietern. Andere Firmen werden mit Sicherheit mit vergleichbaren Angeboten nachziehen.

Ein zweiter Lichtblick kommt vom Wirtschaftsminister: Rexrodt hat die Entscheidung der Regulierungsbehörde per Weisung erstmal kassiert.

Der dritte Lichtblick: Das europäische Kartellamt schielt immer deutlicher Richtung Deutschland, insbesondere auf die hohen Umsatzrenditen von Mannesmann. Es ist durchaus wahrscheinlich, daß das Kartellamt konkurrenzverbessernde Auflagen erteilt, wenn die Regulierungsbehörde dieses unterläßt.

Der vierte Lichtblick: Die Betreiber von E2 haben bereits verlauten lassen, mit Kampfpreisen ins Geschäft zu gehen. Um nicht zu viele "weiße Flecken" auf der Karte zu haben - E2 deckt gegenwärtig nur 50% von Deutschland ab - werden E2-Kunden grundsätzlich nur Dual-Band-Handies erhalten. Diese Handies werden alle vier Anbieter unterstützen: D1, D2, E-Plus und E2. Allerdings haben D1, D2 und E-Plus zur Zeit kein Interesse, E2-Kunden im Funkloch auszuhelfen. Daher wird ein technischer Trick angewendet: E2 hat einen Vertrag mit der Swisscom, und die Swisscom hat Verträge mit D1, D2 und E-Plus über internationales Roaming. Letzteres heißt, daß D1, D2 und E-Plus Gespräche von einem Swisscom-Handy sehr wohl weiterleiten - und zwar direkt in die Schweiz. Das E2-Handy wird sich nun im E2-Funkloch als Swisscom-Handy ausgeben - und dann mit einem der bestehenden Provider eine Roaming-Verbindung in die Schweiz aufbauen. Von der Swisscom aus werden die Gespräche zurück an E2 übergeben, die diese dann wie gewohnt an den Gesprächsteilnehmer zustellt. Trotz des alpinen Umweges werden die Gebühren im E2-Funkloch nicht höher liegen als bisher im D-Netz üblich. Und aufgrund des volldigitalen Transfers im internationalen Bereich wird der Kunde auch keine Qualitätseinbußen spüren.

Fazit: Die Regulierungsbehörde hat sich durch ihre beiden letzten großen Entscheidungen endgültig als Fürsprecher der großen, etablierten Telefonfirmen geoutet. Zur Konkurrenz im Festnetzbereich wird nur zugelassen, wer erstmal ein großes eigenes Telefonnetz aufbaut - von dem dann nie sichersteht, ob es auch ausgelastet werden kann. Und Konkurrenz im Mobilfunkbereich soll ebenfalls nur zwischen den vier Inhabern einer Netzlizenz möglich sein. Man muß also die Telekom und Mannesmann loben: Die Lobbyarbeit dieser Firmen hat vollen Erfolg gehabt. Für den kleinen gewerblichen oder privaten Kunden sind das aber keine guten Nachrichten. Zum Glück ist der Verbraucher nicht vollständig der Regulierungsbehörde ausgeliefert - andere Gremien liefern wertvolle Impulse in Richtung auf mehr Wettbewerb.