T-Online: Verbindungs- und Nutzungsentgelt je 3 Pf./Min.
Die Deutsche Telekom hat bekanntgegeben, wie sich der neue Pauschalpreis von 6 Pfennig pro Minute für T-Online zusammensetzt: 3 Pfennig werden für die Einwahl berechnet, 3 Pfennig für T-Online selber. Der neue Tarif gilt nur für Kunden, die den modernen PPP-Zugang verwenden; ab der T-Online-Software Version 2.0 ist das der Fall.
Es ist zu erwarten, dass die Telekom den Einwahlpreis von 3 Pfennig pro Minute in den nächsten Wochen auch für andere Internet-Provider einführt. Ursprünglich wollte die Telekom die Kosten nicht aufschlüsseln - aber AOL erwirkte vor kurzem ein Gerichtsurteil gegen die Deutsche Telekom, das diese zur Aufteilung zwingt. Die Regulierungsbehörde hat angekündigt, darauf zu bestehen, dass dieselben Einwahlkonditionen, die für T-Online gelten, auch anderen Internetprovidern angeboten werden.
Weitere Artikel zum Thema:
- Regulierungsbehörde: 6-Pfennig-Ferntarif
ja, 3-Pfennig-Ortstarif nein vom 17. März 1999.
- Urteil: T-Online-Pauschaltarif nicht
statthaft vom 14. März 1999.