Ärger

Cellway: Unberechtige Mahnungen bis zu 10.000 Mark

Verbraucher-Zentrale NRW rät, Staatsanwalt einzuschalten
Von Frank Rebenstock

Die Cellway Kommunikationsdienste GmbH verschickt derzeit bundesweit Mahnungen an Verbraucher, die mit der MobilCom-Tochter nie einen Vertrag abgeschlossen haben. Einzelne Forderungen belaufen sich auf bis zu 10.000 Mark. Die Verbraucher-Zentrale NRW empfiehlt den Betroffenen, die eine derartige Mahnung oder bereits die Androhung eines Inkassobüros erhalten haben, nun den Weg zur Staatsanwaltschaft.

MobilCom-Sprecher Stefan Arlt sieht die Tochterfirma selber als Opfer von Betrügern: "Immer wieder versuchen organisierte Banden, mit gefälschten Verträgen Kasse zu machen." Cellways Haltung, auf keine der Kundenanfragen zu den unberechtigten Forderungen zu reagieren, erklärt MobilCom kurzerhand mit "Überlastung". "Völlig inakzeptabel" findet dies jedoch die Verbraucher-Zentrale NRW , denn schließlich hätte Cellway trotz der behaupteten "Überlastung" genügend Zeit, weiterhin Mahnungen zu verschicken.

Juristin Kerstin A. Reschke von der Verbraucher-Zentrale NRW kann aber beruhigen: Cellway muss im Streitfall nachweisen, dass der angebliche Kunde, dessen Personalien von Betrügern missbraucht werden, tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen hat und ihm die Telefonkarte ausgehändigt wurde. Wer also ungerechtfertigt zur Kasse gebeten wird, sollte zunächst die Firma schriftlich auf den Irrtum hinweisen, bei weiteren Mahnungen jedoch die Staatsanwaltschaft einschalten. Denn, so die Verbraucher-Zentrale NRW in ihrer Pressemitteilung, durch dieses Verhalten setze sich auch das von Gaunern hereingelegte Unternehmen "dem Verdacht aus, zumindest objektiv betrügerisch zu handeln". Ein Polizeisprecher bestätigte, dass bereits mehrere Fälle über die Staatsanwaltschaft laufen.