Verurteilt

Zwangsgeld oder Ordnungshaft für Telekom-Vorstand

Das Kölner Landgericht reagiert auf die Weigerung der Telekom, ein Gerichtsurteil umzusetzen
Von Marie-Anne Winter

Bereits im Dezember letzten Jahres war die Deutschen Telekom nach einem Rechtsstreit mit der Talkline GmbH dazu verurteilt worden, ein 0190-0-Service-Angebot von Talkline über die Telekom-Rechnung abzurechnen - teltarif berichtete darüber. Über 0190-0-Nummern ist ein sogenanntes Micro-Payment möglich, die Bezahlung kleiner Beträge für bestimmte Dienstleitungen. Im Oktober 1999 hatte die Talkline InfoDienste GmbH als erster Anbieter die 0190-0-Rufnummern-Gasse eingeführt. Das Inkasso soll einfach über die Telekom-Rechnung erfolgen, aber die Telekom hat offentlichlich kein Interesse, ihre Mitbewerber in diesem Bereich zu unterstützen. Sie blockiert diese technisch schon seit einiger Zeit machbaren Dienste durch ihre Weigerung, die Abrechnung zu übernehmen.

Im konkreten Fall ging es um die Rufnummer der Christian-Barnard-Foundation, die über die 0190-0-230 Spenden für herzkranke Kinder einsammelt: Pro Anruf werden 30 Mark fällig, die als Spende an die Stiftung weitergeleitet werden. Die Telekom weigerte sich, diese Spenden-Anrufe über die monatliche Telekomrechnung abzurechnen, obwohl sie per Gerichtsurteil dazu verpflichtet wurde. Deshalb hat das Kölner Landgericht nun ein Zwangsgeld von 50.000 Mark festgesetzt und falls dieses nicht gezahlt wird, Ordnungshaft für den Telekom-Vorstand verfügt.

Der Geschäftsführer von Talkline Infodienste GmbH, Renatus Zilles, ist verständlicherweise sehr erfreut: "Ich bin sehr froh, dass die Zwangsgeld-Entscheidung des Kölner Landgerichts zeigt, dass auch für den Ex-Monopolisten die gleiche Rechtsordnung gilt wie für alle anderen Einwohner und Unternehmen in Deutschland."

Anzumerken ist allerdings, dass nicht alle über die 0190-0-Rufnummern angebotenen Dienste so uneigennützig wie im genannten Fall sind. Der Anbieter des jeweiligen Dienstes - das kann beispielsweise eine kostenpflichtige Archivrecherche, eine Reservierungshotline oder eine Flirtline sein - kann die Gespräche frei tarifieren, das heißt, dass man sich vor dem Anruf einer solchen Nummer genau über die zu entstehenden Kosten pro Anruf oder pro Gesprächsminute informieren sollte.