Recht auf körperliche Unversehrtheit

"Mobilfunk Bürgerforum" fordert Verbot von Sendeanlagen in Wohngebieten

Mobilfunkkritiker berufen sich auf Artikel zwei des Grundgesetzes
Von dpa / Marie-Anne Winter

Im Oktober 2001 schlossen sich im Südwesten mobilfunkkritische Bürgerinitiativen zu einem Dachverein zusammen. Ziel von "Mobilfunk Bürgerforum" ist es, ihre Forderungen in der Öffentlichkeit und gegenüber Politik und Wirtschaft besser vertreten zu können.

"Mobilfunk Bürgerforum" fordert, dass Gesetzgeber und Netzbetreiber ihrer Vorsorgepflicht gemäß Artikel zwei des Grundgesetzes (Recht auf körperliche Unversehrtheit) uneingeschränkt nachkommen. Sie wollen ein Verbot von Mobilfunkmasten in Wohngebieten, auf Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern. Der Dachverband setzt sich dafür ein, dass neue Technologien vor ihrer rechtlichen Zulassung auf ihre biologische Verträglichkeit geprüft werden. Der weitere Ausbau der Mobilfunknetze soll vom Gesetzgeber rechtlich verhindert werden.

Die Mobilfunkkritiker wollen eine drastische Senkung der gesetzlich zulässigen Strahlen-Grenzwerte und gleichzeitig die Einführung von Immissions-Vorsorgewerten. Sie setzen sich für eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung ein und fordern Produkthaftung und Umkehr der Beweislast, die für den Mobilfunk explizit ausgeschlossen sei.