Diskriminierung

RegTP eröffnet förmliches Verfahren gegen Deutsche Telekom

Regulierer prüft den Verdacht der Benachteiligung bei der Bereitstellung von Mietleitungen
Von Marie-Anne Winter

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat beschlossen, gegen die Deutsche Telekom AG ein förmliches Verfahren einzuleiten. Darin geht es um den Verdacht, dass der Marktführer seine Mitbewerber bei der Bereitstellung von Mietleitungen diskriminiert. BT Ignite hatte der Telekom vorgeworfen, dass sie bei ihren Mitbewerbern viel länger brauche, um sie mit diesen Leitungen zu versorgen, als bei ihren eigenen Kunden.

BT Ignite hatte im Oktober des vergangenen Jahres eine entsprechende Beschwerde bei der RegTP eingereicht. Dort ist man angesichts dieser Entscheidung zufrieden: "Unser Eindruck ist, dass der Regulierer plant, einen einheitlichen Vertrag über die Bereitstellung von Mietleitungen aufzusetzen", so Wolfgang Essig, Country Manager Deutschland bei BT Ignite. "Sollte dieser Vertrag verbindliche Fristen und Vorschriften enthalten, die solche diskriminierenden Praktiken verhindern, dann wäre das ein großartiger Sieg für den Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt", fuhr er fort.

Die Telekom hat nun bis zum 22. Februar 2002 Gelegenheit, Einzelheiten zu ihrer Bereitstellungspraxis anzugeben. Anschließend hat die RegTP die beteiligten Parteien für den 7. März 2002 zu einer förmlichen Anhörung nach Bonn geladen.