Gekürzt

Über Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen

Neue Aussagen von 1&1 zu den DSL-Verträgen
Von Guido Klose

Im vergangenen Herbst bot der Internet-Provider 1&1 Internet AG im Rahmen einer "DSL-Initiative" an, Neukunden die Grundgebühr in den beworbenen DSL-Internet-Tarifen für drei Monate zu erlassen, wenn diese im Gegenzug einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten zustimmten.

Schon wenige Wochen später allerdings verschickte das Unternehmen aus Montabaur seinerseits Änderungskündigungen an alle Kunden, die sich für den Tarif "Internet.DSL-Flat" entschieden hatten. Dabei handelte es sich um eine echte Internet-Flatrate, also einen Zugang ohne Zeit- oder Volumenbegrenzung, für monatlich 19,90 Euro. - Man erklärte, der Tarif hätte sich aufgrund des unerwartet hohen Übertragungsvolumens einiger weniger "Power User" schnell als unwirtschaftlich herausgestellt und berief sich auf einen bis heute umstrittenen Absatz in den AGBs, mit dem sich Anbieter ein asynchrones, monatiges Kündigungsrecht einräumt.

Unabhängig von der Frage nach der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens wurden Kunden, die die von 1&1 angebotene Umstellung in den neu geschaffenen "Private"-Tarif stillschweigend akzeptiert hatten, bislang im Unklaren darüber gelassen, ob für sie weiterhin die einjährige Mindestlaufzeit verbindlich bleibt, oder ob nach der Umstellung nun die für diesen neuen Tarif übliche Mindestlaufzeit von nur einem Monat gültig ist. Denn während viele Mitarbeiter der 1&1 Hotline auf Kundenanfragen hin zunächst immer wieder behaupteten, an der Mindestlaufzeit von zwölf Monaten habe sich durch die Vertragsumstellung nichts geändert, schließlich würde auch die dreimonatige Befreiung von der Grundgebühr bestehen bleiben, bekamen einige "hartnäckige" Kunden in Einzelfällen schon im Dezember eine auf einen Monat verkürzte Mindestlaufzeit zugesichert. In einem öffentlichen Internet-Chat Anfang Januar zeigte sich 1&1 Vorstandssprecher Andreas Gauger schließlich geradezu überrascht über gegenteilige Aussagen seiner Mitarbeiter vom Kundenservice und betonte, man könne generell den neuen Vertrag selbstverständlich monatlich kündigen. - Trotzdem erhielten einige Kunden auch Ende Januar sogar unter Berufung auf diese Aussage noch die Antwort von der 1&1 Hotline, es müsse sich um ein Missverständnis handeln, denn an der Jahresbindung habe sich für den Kunden nichts geändert; diese bliebe weiterhin bestehen.

Teltarif bat daher das Unternehmen um eine offizielle Stellungnahme zu dieser bislang ungeklärten Frage und erhielt daraufhin vom 1&1 Pressesprecher Michael Frenzel folgende, für die betroffenen Kunden erfreuliche Auskunft:

1&1 verzichtet kulanterweise bei allen im Rahmen der DSL-Initiative geschlossenen Verträgen generell auf die Jahresbindung, ganz gleich für welchen Tarif sich ein Kunde ursprünglich entschieden hatte. Sowohl für Kunden des Internet.DSL Private- oder Business-Tarifs als auch in den auf 20 bzw. 100 Freistunden begrenzten Tarifen DSL 20 und DSL 100 gilt somit die übliche Mindestlaufzeit von nur einem Monat. Diese Verträge können also auch jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraumes schriftlich gekündigt werden. Herr Frenzel betonte, dass die Jahresbindung lediglich zum Schutz vor einem Missbrauch der dreimonatigen Grundgebührenbefreiung durch einzelne Kunden aufgenommen worden sei, die meisten Nutzer aber inzwischen vom Preis-Leistungsverhältnis der Internet.DSL-Tarife überzeugt seien, so dass der Provider nicht länger an einer längeren Mindestlaufzeit festhalten müsse. Erst vor wenigen Tagen hatte 1&1 in einem Rundschreiben an die betroffenen Kunden zudem von der Einschränkung auf eine Einzelplatznutzung im "Private"-Tarif Abstand genommen und eine Mehrplatznutzung wieder explizit zugelassen.

Wie erste Rückmeldungen zeigen, scheinen inzwischen auch die Hotline-Mitarbeiter über die neue Sprachregelung informiert zu sein, denn seit kurzem wird nun auf entsprechende Kundenanfragen hin offenbar ebenfalls von dieser Seite die verkürzte Mindestvertragslaufzeit bestätigt.