Hickhack

MobilCom: Vorwürfe von France Télécom entkräftet

MobilCom war bisher nicht verpflichtet, Anteilskäufe über 5 Prozent zu melden
Von Marie-Anne Winter

Das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel hat heute gegenüber MobilCom bestätigt, dass keine Hinweise für rechtlich unzulässiges Handeln seitens Frau Sibylle Schmid-Sindram vorlägen. Die Tatsache, dass ihr Aktienerwerb nicht öffentlich gemacht wurde, verstoße nicht gegen geltendes Recht. MobilCom sei erst von 2002 an verpflichtet, Anteilskäufe über fünf Prozent zu melden.

Damit entkräftet das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel die Vorwürfe der France Télécom. Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ) wolle France Télécom die MobilCom-Pläne zum Aufbau der neuen Mobilfunktechnik solange nicht finanzieren, bis der Kauf von MobilCom-Aktien durch Frau Schmid-Sindram durch unabhängige Prüfer geklärt sei.

Allerdings ist heute in der FTD zu lesen, dass die Büdelsdorfer betonen, Frau Schmid-Sindram habe die fraglichen Aktien aus dem "nicht unbeträchtlichen Privatvermögen von Frau Schmid-Sindram" bezahlt. Zudem sei der Aufsichtsrat - und damit auch France Télécom über das geplante Optionsprogramm informiert gewesen. Man habe aber vergessen, den Franzosen mitzuteilen, dass die Aktien für dieses Programm von Frau Schmid-Sindram zu Verfügung gestellt worden seien. Schmid räumte ein, dass das ein Fehler gewesen sei. Mit Kommunikation scheint es zwischen den zerstrittenen Partnern also nicht besonders gut zu klappen - um so bedenklicher, weil es sich um Telekommunikationsunternehmen handelt, die eigentlich Experten dafür sein sollten.