Marktbeherrschung

Kartellamt: Bedenken gegen geplantes Portal "bild.T-online.de"

Prüfungsfrist läuft in der nächsten Woche ab
Von dpa / Marie-Anne Winter

Das Bundeskartellamt hat Bedenken gegen das geplante gemeinsame Internetportal von T-Online und bild.de. Das Amt befürchte, dass T-Online als Internet-Provider mit den digitalen Inhalten von bild.de seine marktbeherrschende Stellung verstärken könnte, sagte ein Sprecher am Donnerstag in Bonn. Er sagte: "Wir sind mit beiden Unternehmen im Gespräch und haben um Stellungnahmen zu unseren Befürchtungen gebeten." Beide Unternehmen bestätigten die Bedenken.

Eine entsprechende Abmahnung sei geschickt worden, sagte der Kartellamts-Sprecher. Die Prüfungsfrist des Verfahrens laufe in der kommenden Woche ab. Er verwies jedoch darauf, dass eine Fristverlängerung möglich sei. Der Inhalt des Briefes werde jetzt genau geprüft, sagte eine Sprecherin der Deutsche Telekom-Tochter T-Online. Sie wollte aber nicht weiter Stellung beziehen. Vor Abschluss des Verfahrens um das geplante Joint Venture wollte der Axel Springer Verlag (ASV) sich nicht äußern.

Neben der Verstärkung von T-Online am Markt der Internet-Provider kritisiert das Kartellamt auch, dass das Unternehmen als Telekom-Tochter deren Systeme für die Abrechnung kostenpflichtiger Inhalte nutzen könne. Bei zunehmender Bedeutung von Bezahlinhalten sei das ein erheblicher Wettbewerbsvorteil.

Der ASV und die Telekom-Tochter hatten den Aufbau des gemeinsamen Entertainmentportals im April 2001 angekündigt. An dem Unternehmen "bild.T-online.de" werde Springer 63 Prozent und die T-Online 37 Prozent der Anteile halten, hieß es damals.