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Karlsruhe verhandelt über Länderklage in Sachen UMTS-Lizenzen

Urteil erst in einigen Monaten erwartet
Von dpa /

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über eine Klage der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen auf Teilhabe an den Erlösen aus den UMTS-Mobilfunklizenzen. Die unionsgeführten Länder wollen in Karlsruhe durchsetzen, dass der Bund den Bundesländern die Hälfte der etwa 50,6 Milliarden Euro abgibt. Der Bund verwendet das Geld zur Schuldentilgung. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die Länder verweisen auf die erheblichen Steuermindereinnahmen, die ihnen durch den Mobilfunk-Deal vom Sommer 2000 drohen: Die Lizenznehmer für die superschnelle Handytechnik - darunter die Deutsche Telekom, Mannesmann Mobilfunk (Vodafone D2) und Viag Interkom - können ihre Lizenzgebühren von jeweils rund 8,4 Milliarden Euro als Betriebsausgaben geltend machen, was für Länder und Kommunen bei Körperschaft- und Gewerbesteuer beträchtliche Steuerausfälle bedeute.

Auch für den Bund auf der anderen Seite ist die Sache klar: Er hat die Verwaltungskompetenz für die Lizenzvergabe und darf damit die Gelder einstreichen, wie dies auch früher bei der Vergabe von Rundfunk- und Mobilfunklizenzen der Fall war.

Das Grundgesetz als entscheidender Maßstab der Richter äußert sich zwar in den Artikeln 106 und 107 zur Verteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern. Wer aber die Hand aufhalten darf, wenn der Staat knappe Güter wie eben die begehrten Frequenzblöcke für die hoffnungsvolle Handytechnik verkauft, dazu schweigt die Verfassung.

Die Länder argumentieren deshalb mit dem gebotenen Finanzausgleich zwischen dem Bund und ihnen. Eine derart außergewöhnliche "Sondereinnahme" schaffe eine finanzielle Schieflage zu ihren Lasten. Das Bundesfinanzministerium hält dem entgegen, das Geld diene ausschließlich der Schuldentilgung, und die eingesparten Zinsen von 2,6 Milliarden Euro im Jahr flössen in Investitionen, die auch den Ländern zugute kämen - etwa für Schiene und Straße, Forschung und Bildung.