Ok.

Kartellamt genehmigt Internetportal T-Online/Bild.de

Verbindliche Zusagen haben Bedenken ausgeräumt
Von dpa /

Dem gemeinsamen Internetportal von T-Online und Bild.de steht nichts mehr im Wege. Das Bundeskartellamt gab das neue Gemeinschaftsunternehmen unter Auflagen frei, wie die Behörde heute in Bonn mitteilte. Danach darf der Internet-Zugangsanbieter T-Online beim Web-Portal Bild.de (Axel Springer Verlag) mit 37 Prozent einsteigen.

Das Kartellamt änderte mit dem Beschluss sein zunächst aus Wettbewerbsgründen angedrohtes Verbot. Nach verbindlichen Zusagen über andere Strukturen des neuen Gemeinschaftsunternehmens seien die Bedenken ausgeräumt, dass es zu einer Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung von T-Online komme, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge.

Anders als ursprünglich geplant werde das neue Unternehmen selbst keinen Internet-Zugang vermarkten, erläuterte Böge. Internet-Nutzer könnten auch über andere Zugangsanbieter als T-Online auf das Bild.de-Portal gelangen. Außerdem sei eine Abrechnung kostenpflichtiger Inhalte ausschließlich über T-Online nicht zulässig.

Der Springer-Verlag und die Telekom-Tochter hatten den Aufbau des gemeinsamen Portals im April 2001 angekündigt. An dem Unternehmen "bild.T-online.de" werden Springer 63 Prozent und die T-Online 37 Prozent der Anteile halten.