Siegel

Gütezeichen für elektronische Signatur

Regulierungsbehörde will mit Gütezeichen die Akzeptanz der elektronischen Signatur unterstützen
Von dpa / Karin Müller

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will mit neuen Gütezeichen die Rechtsverbindlichkeit elektronischer Unterschriften stärken. Die Auszeichnungen werden künftig sowohl an TrustCenter als auch an spezielle Produkte vergeben, teilte die Behörde mit. "Wir erwarten, dass die Gütezeichen wesentlich zur Akzeptanz qualifizierter elektronischer Signaturen beitragen", sagte Matthias Kurth, Präsident der RegTP.

Ein Gütezeichen soll an TrustCenter vergeben werden, die die hohen technischen Sicherheitsanforderungen des Signaturgesetzes erfüllen. TrustCenter verwalten die dort hinterlegten und beglaubigten Signaturen. Ein zweites Gütezeichen soll für Produkte oder Produktbündel vergeben werden, zum Beispiel Kartenleser, Chipkarten und Software.

Mit der elektronischen Signatur kann elektronischer Schriftverkehr unterzeichnet werden und hat somit die gleiche Rechtsverbindlichkeit wie die Unterschrift auf Papier. Künftig könnte der elektronische Schriftverkehr per E-Mail zum Beispiel den Gang zu Ämtern und Behörden überflüssig machen.