Ankündigung

Karlsruher Urteil zur Verteilung der UMTS-Erlöse am 28. März

Urteil früher als erwartet
Von dpa / Karin Müller

Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil über die Verteilung der UMTS-Milliarden entgegen der ursprünglichen Erwartung, die von mehreren Monaten ausging, bereits am 28. März verkünden. Dies teilte das Gericht heute mit. Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wollen mit ihrer Klage gegen den rot-grün regierten Bund in Karlsruhe durchsetzen, dass die 16 Bundesländer zur Hälfte an den im Jahr 2000 erzielten Erlösen in Höhe von rund 50,6 Milliarden Euro beteiligt werden. In der mündlichen Verhandlung am 5. März hatten sie vor einer gefährlichen finanziellen Schieflage zu Lasten der Länder gewarnt. Der Bund beansprucht den Ertrag aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen in voller Höhe für sich.