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Operator: Kundenklau per Preselect-Änderung

Ohne Auftrag Nutzer einfach aufs eigene Netz geholt
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Wie der Anbieter Redwing meldet, hat die Operator AG in den letzten Tagen bei einer großen Zahl von Telekom-Kunden die Pre-Selection geändert, ohne dazu beauftragt worden zu sein. Teilweise kam es dabei auch zu Problemen, dass die Kunden gar nicht mehr telefonieren konnten, weil beim neuen Carrier, der MCI Worldcom, die entsprechenden Rufnummern nicht freigeschaltet waren.

Hintergrund ist, dass Redwing und Operator lange Zeit ein ähnliches Produkt vertrieben haben. Dabei wird dem Kunden garantiert, dass er nach Änderung seiner Pre-Selection genau 30% weniger zahlt als bisher bei der Deutschen Telekom. Bis ca. Mitte 2001 arbeitete Operator dabei als Abrechnungszentrale für Redwing. Wegen diverser Probleme ist diese Zusammenarbeit inzwischen beendet.

Dennoch scheinen bei Operator noch die alten Kundendaten von Redwing vorhanden zu sein. Für diese Kunden wurde in den vergangenen Tagen die oben zitierte Preselect-Änderung bei der Telekom eingereicht. Da Worldcom aufgrund entsprechender Vereinbarungen mit der Deutschen Telekom keine Original-Preselect-Aufträge des jeweiligen Kunden mehr vorlegen muss, wurden diese Aufträge entsprechend automatisiert bearbeitet und durchgeführt.

Vollkommen unklar ist, zu welchen Konditionen der Kunde nach der Umstellung telefoniert. Operator gibt beispielsweise keinen Rabatt auf Verbindungen zum Mobilfunk, während Redwing diese im Vergleich zum Telekom-Original-Tarif ebenfalls um 30% vergünstigt. Hinzu kommt, dass auch Kunden auf Operator/MCI umgestellt wurden, die gar nicht mehr Redwing-Kunde waren, weil sie zwischenzeitlich schon auf andere Carrier gewechselt waren.

Betroffene Kunden sollten sich daher an die Deutsche Telekom wenden, die Rückgängigmachung der Änderung der Pre-Selection verlangen, und um die Vorlage des Original-Auftrages bitten. Kann die Deutsche Telekom den Original-Auftrag nicht nachweisen, kann der Kunde entsprechenden Schadenersatz (zum Beispiel Zeit und Kosten für Telefonate) geltend machen.