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0190-Betrug: Was Dialer-Opfer tun können

Der Rechtsweg hilft Dialer-Geschädigten nicht in jedem Fall weiter
Von dpa /

Das Internet ist zum Paradies für Abzocker geworden. Immer wieder finden sie neue Wege, unbedarften Anwendern Geld aus der Tasche zu ziehen. Schlagzeilen machten in den vergangenen Wochen so genannte Dialer-Programme für 0190-Nummern, die beim Surfen unbemerkt neue Verbindungen aufbauen. Gegen die dabei entstehenden oft horrenden Gebühren, die anschließend über die Telefonrechnung abgerechnet werden, können sich betroffene Surfer nur schwer zur Wehr setzen. Chancen haben sie nur, wenn sie unmittelbar nach Erhalt der Rechnung schriftlich bei der Telekom und den Dienste-Anbietern Widerspruch einlegen.

"Von dieser Rechnung sollte auf jeden Fall erst einmal nur der unstrittige Betrag gezahlt und der Telekom ein Schreiben mit der genauen Schilderung der Sachlage geschickt werden", sagt Jan Weber, Anwalt für Computer und Internetrecht in Heidelberg. Wer einen Einzelverbindungsnachweis bekommt, kann mit Hilfe der Regulierungsbehörde unter http://www.regtp.de/service/02501/01/index.html nachforschen, wer der Netzbetreiber der entsprechenden Nummer ist oder diese an einen anderen Betreiber vermietet hat. Handelt es sich dabei um die Telekom, können Verbraucher unter der Service-Rufnummer 0800/330 19 00 den Anbieter herausfinden, an den die entsprechende 0190-Nummer untervermietet wird.

Mit einem Schreiben an den Anbieter kann der angeblich geschlossene Vertrag möglicherweise wieder aufgelöst werden. Es sei allerdings wichtig, dass die Begriffe "Anfechtung" und "Widerrufung" in dem Schreiben vorkommen, sagt Weber. Darüber hinaus liege die Beweispflicht beim Geschädigten. Damit auch bewiesen werden kann, dass der Dialer tatsächlich installiert wurde, empfiehlt der Anwalt eine Kopie der Festplatte (Backup) zu machen. Außerdem müsse die Reklamation beim Betreiber bis spätestens acht Wochen nach Erhalt der Rechnung eingereicht werden.

Besonders beliebt sind die Dialer-Programme bei Porno-Anbietern, die für den Konsum ihrer Inhalte Geld verlangen. Aber auch weniger augenfällig unseriöse Anbieter versuchen, Kunden zu schröpfen. Oft werden Dialer in harmlosen Software-Downloads, Online-Supports oder kostenpflichtigen Nachrichtendiensten versteckt. "Man schätzt, dass über 50 Prozent aller 0190-Betreiber unseriös sind", sagt Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel. Angesichts dieser hohen Missbrauchrate sei die beste Prävention eine totale Sperrung der Nummer.

Fast täglich bekommt Rechtsanwalt Jan Weber Anfragen von Internetnutzern, die einem Dialer auf den Leim gegangen sind. Häufig handelt es sich bei dem entstandenen Schaden um geringfügige Beträge. Dies sei die Strategie der Anbieter, die bereits Züge organisierter Kriminalität annähme. Bei einer Schadenssumme von über 1 000 Euro empfiehlt Weber den Weg zum Anwalt.

Doch auch der Rechtsweg hilft Dialer-Geschädigten nicht in jedem Fall weiter, wie das Beispiel einer Klägerin vor dem Landgericht Berlin zeigt: In ihrem Fall belief sich der Schaden auf über 8 750 Euro. Der minderjährige Sohn hatte sich über einen so genannten PremiumRateService eines 0190-Dialers ins Internet eingewählt. Vergeblich argumentierte die Mutter, die von dem 16-Jährigen verursachte Einwahl habe schon auf Grund des gesetzlichen Minderjährigenschutzes nicht zum Abschluss wirksamer Rechtsgeschäfte geführt. Sie habe die Geschäfte nicht genehmigt, sondern ihrem Sohn ausdrücklich die Nutzung jeglicher 0190-Nummern untersagt. Das Gericht zeigte sich unbeeindruckt und verurteilte die Klägerin zur vollen Zahlung des Betrages (Az.: 18 O 63/01).

Weitere Informationen zum Thema Dialer und die Schutzmöglichkeiten finden Sie auf unserer Infoseite, sowie bei der Verbraucherzentrale Berlin, der Rechtswebseite http://www.dialerundrecht.de und bei http://www.dialerhilfe.de/ [Link entfernt] .