Urteil

Mitarbeiter haftet für Schaden durch unerlaubte Telefonate

Arbeitsgericht Frankfurt/Main verknackt Mitarbeiter zur Zahlung "einschlägiger Telefonate" vom Diensttelefon
Von dpa / Marie-Anne Winter

Wenn ein Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens vom Telefon der Auftragsfirma unerlaubt Privatgespräche führt, muss er für den entstandenen Schaden in vollem Umfang haften. Zudem riskiere er die fristlose Kündigung und verliere sogar den Anspruch auf den pfändungsfreien Betrag seines Einkommens, teilt der Informationsdienst für Arbeitgeber "Arbeitsrecht Kompakt" in Bonn mit. Dabei beruft er sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt/Main (Az.: 5 Ga 17/02). Ein Arbeitnehmer sei bei vorsätzlich verursachtem Schaden in vollem Umfang ersatzpflichtig.

In dem verhandelten Fall hatte das Gericht die Klage eines Wachmanns auf Auszahlung des pfändungsfreien Betrags zurückgewiesen. Der Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens hatte während des Dienstes regelmäßig "einschlägige Hotlines" angerufen. Die betroffene Firma verlangte Schadenersatz von 6 140 Euro, kündigte dem Wachmann anschließend fristlos und behielt die letzten beiden Monatsgehälter ein - zu Recht, wie die Richter urteilten.