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Kabinett macht den Weg für Call by Call im Ortsnetz frei

Ab Dezember 2002 freie Anbieterwahl im Ortsnetz
Von Marie-Anne Winter

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegten Entwurf [Link entfernt] der ersten Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Mit der Änderung wird Telefonkunden die Möglichkeit von Betreibervorauswahl (Preselection) oder Betreiberauswahl (Call by Call) auch im Ortsnetzbereich ab Dezember 2002 eröffnet.

Wirtschaftsminister Dr. Müller sagt dazu: "Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Wettbewerb auf dem gesamten Telekommunikationsmarkt. Die Verbraucher kennen und nutzen Call by Call schon heute bei Fern- und Auslandsverbindungen und profitieren von der größeren Anbietervielfalt und sinkenden Preisen. Ich bin sicher, dass sie entsprechende Angebote auch im Ortsnetz nutzen werden."