alles im Takt?

Der Gebührenimpuls auf dem Prüfstand

Noch immer ist der Impuls nicht mehr als ein grober Richtwert
Von Falko Hansen

Seit fast eineinhalb Jahren gibt es nun den Gebührenimpuls auch beim Call by Call. Doch seit unserem letzten Test vor gut einem Jahr haben sich kaum Veränderungen ergeben.

Wie beim letzten Mal haben wir die bundesweit verfügbaren Call-by-Call-Anbieter, bei denen keine Anmeldung erforderlich ist, berücksichtigt. Dabei bleibt positiv festzuhalten, dass wir bei allen Anbietern bereits beim ersten Anwahlversuch eine Verbindung erhalten haben. Jedoch wird von einigen Anbietern nur ein "leerer" Impuls übermittelt, der die Einheiten oder Gebührenanzeige des Endgeräts auf null stehen lässt. Zu dieser Gruppe gehören wie bereits im letzten Test: 01019, 01024, 01051 und deren Töchter, die sich seit dem letzten Test stark vermehrt haben.

BT Ignite und OneTel übermitteln jede Minute einen Takt, 01039 alle 30 Sekunden. Damit passt der Gebührenimpuls in Höhe von 6,14 Cent pro Einheit bei Ferngesprächen nicht mit den tatsächlich anfallenden Kosten zusammen. Bei Verbrauchern, die sich von ihrem Telefon Geldbeträge anzeigen lassen, dürfte diese Art des Gebührenimpuls zusätzliche Verwirrung stiften.

Ein weiteres Problem sind die von einigen Anbietern verlangten Verbindungsentgelte, da diese in der Regel nicht mit angezeigt werden - einzige Ausnahme ist Calladin: Hier wurde das Verbindungsentgelt korrekt übermittelt. Bei Interoute und Tesion wird aber bis auf das fehlende Verbindungsentgelt richtig übermittelt.

Eine korrekte Impulsübertragung erfolgt bei den Anbietern 010012, 01058 inklusive Töchter, 3U, Arcor, Conos (zum Mobilfunk), Deutsche Telekom, IN-telegence, prompt, Startec und Talkline ID.

Bei allen anderen Anbietern kann man die Anzeige auf dem Display als groben Richtwert betrachten, der knapp über oder unter den tatsächlich anfallenden Kosten liegt, da die Übermittlung der Impulse so erfolgt, als wenn im Sekundentakt abgerechnet würde.

Aufgrund dieser weiterhin existierenden Probleme macht die Übermittlung des Gebührenimpulses nur wenig Sinn. Eine zuverlässige Anzeige der Gesprächsgebühren, wie man sie aus Zeiten vor der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes kannte, gibt es heute nicht mehr. Aus diesem Grund sollte man sich genau überlegen, ob man den Impuls wirklich benötigt, wenn er nicht von vornherein in der Grundgebühr enthalten ist.