Pauschalpreis

Telekom muss Pauschaltarif für Vorleistungen anbieten (aktualisiert)

RegTP-Entscheidung: Vorleistungs-Flatrate für Wettbewerber
Von dpa / Marie-Anne Winter

Die Deutsche Telekom muss ihren Konkurrenten für Internetverbindungen über die normale Telefonleitung einen Pauschaltarif anbieten. Mit dieser Entscheidung zur Flatrate für Vorleistungen im so genannten schmalbandigen Internetverkehr sei jetzt ein chancengleicher Wettbewerb möglich, teilte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) heute in Bonn mit. Bislang wurden die Verbindungen zeitabhängig berechnet.

Außerdem entschied die oberste Aufsichtsbehörde über den deutschen Telekom-Markt, dass die Wettbewerber bundesweit eine solche Flatrate beziehen können, wenn sie sich an 475 Punkten an das Telekom-Netz anschließen. Das Bonner Unternehmen hatte einen Anschluss an über 1 600 Orten gefordert, was die Regulierungsbehörde als Behinderung des Wettbewerbs ansah.

Bei der Entscheidung sei berücksichtigt worden, dass die Telekom bereits seit geraumer Zeit selbst intern eine entsprechende Vorleistungs-Flatrate für den Internet-Verkehr berechne, erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth. Die Wettbewerber fordern seit längerem eine Vorleistungspauschale, damit sie auch ihren Kunden ein Angebot für Surfen im Internet zum Festpreis berechnen können.

Die Höhe der Vorleistungspauschale will die Regulierungsbehörde noch in einem gesonderten Verfahren festlegen. Die Telekom wurde aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen einen Entgeltantrag einzureichen.

Bei der Telekom stieß das Vorgehen auf Unverständnis. Die Regulierungsbehörde setze ihren "Marsch gegen den Standort Deutschland fort", kritisierte Telekom-Sprecher Stephan Broszio. Investitionen würden in die falsche Richtung gelenkt und nicht in die Breitbandtechnologie (DSL). Telekom-Chef Ron Sommer hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Zukunft des Internets in der Breitbandigkeit liege.