juristisches Neuland

RegTP: UMTS-Lizenz bleibt bei Insolvenz vorläufig im Unternehmen

MobilCom-Insolvenz könnte Regulierungsbehörde zur Schaffung eines Präzedenzfalls zwingen
Von dpa / Marie-Anne Winter

Eine UMTS-Lizenz bleibt bei Zahlungsunfähigkeit eines Anbieters vorläufig dem Unternehmen erhalten. Mit einem Insolvenzantrag werde die Gesellschaft zunächst weiter existieren, sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post der dpa-AFX heute in Bonn. Der Streit zwischen der MobilCom AG und ihrem Gesellschafter France Télécom hatte Fragen ausgelöst, was mit einer UMTS-Mobilfunklizenz bei einer Firmenpleite passiert.

MobilCom hatte im August 2000 für 8,4 Milliarden Euro gemeinsam mit France Télécom eine Konzession für den Mobilfunk der Zukunft ersteigert. Hierzu hatten sie das Gemeinschaftsunternehmen MobilCom Multimedia GmbH gegründet, an dem sie jeweils zur Hälfte beteiligt waren. Später wurde der Anteil der Franzosen in ein 28 Prozent-Aktienpaket an der MobilCom AG umgewandelt.

Ob die UMTS-Konzession nach der Zahlungsunfähigkeit einfach mit dem Unternehmen übernommen oder aus der Insolvenzmasse herausgekauft werden könne, hänge von zwei Bedingungen ab, sagte der Sprecher der Regulierungsbehörde. So müsse der neue Inhaber die Dienstleistungsauflagen erfüllen. Außerdem dürfe er über keine weitere UMTS-Lizenz verfügen. Hierüber müsse aber im Einzelfall entschieden werden. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Konzession auch an den Staat zurückfällt, weil die Lizenzen nicht handelbar sind.

Sollte MobilCom tatsächlich in die Insolvenz schlittern und das Unternehmen Pleite gehen, wäre die Juristen der Regulierungsbehörde gefordert. Sie würde sich auf juristisches Neuland begeben und wären gezwungen, einen Präzedenzfall zu schaffen.

Die EU-Kommission hat durchblicken lassen, dass sie nicht an den Bedingungen für UMTS rütteln wolle. Wie die Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ) berichtete, hat die EU-Kommission gestern aber neue Vorschläge für wirtschaftliche Erleichterungen gemacht. Wie es heißt, seien Kooperationen der Telekombetreiber ein probates Mittel, um eine finanzielle Überforderung durch die hohen Lizenzgebühren und Anlaufkosten abzufedern. An den Lizenzbedingungen an sich wolle man Grundsatz aber nichts ändern. Nur bei "unvorhersehbaren wirtschaftlichen Ereignissen" könnten Änderungen in Erwägung gezogen werden - was im Falle MobilCom vielleicht passieren wird. Allerdings sei der Branche mit "Verlässlichkeit" am besten gedient.