Gutachten

Monopolkommission sieht weiterhin Mängel im Wettbewerb

Bei der "letzen Meile" nach wie vor erheblicher Regulierungsbedarf
Von Marie-Anne Winter

Die deutsche Monopolkommission beklagt weiterhin erhebliche Wettbewerbsmängel in den Bereichen Telekommunikation, Post und Energiewirtschaft. Das Beratungsorgan der Bundesregierung fordert in seinem Vierzehnten Hauptgutachten [Link entfernt] mit dem Titel "Netzwettbewerb durch Regulierung" weiterhin staatliche Regulierung in diesen netzgebundenen Branchen. Im Bereich Breitbandkabelnetze bedauerte die Kommission, dass mit der Aufhebung der Eigentümerschaft der Deutschen Telekom auch die Chance eines Infrastrukturwettbewerbs bei der so genannten "letzten Meile" für Telekommunikation und Internetzugang "wieder in weite Ferne gerückt" sei.

In der Internetwirtschaft sind nach Einschätzung der Monopolommission keine wesentlichen Reformen des Wettbewerbsrechts oder der Wettbewerbspolitik mehr nötig. Wegen der hohen Innovationsdynamik und dem verstärkten Auftreten von Netzwerkeffekten - etwa, dass der Nutzen einer bestimmten Software größer werde, je mehr Menschen sie benutzten - könnten Marktdurchdringungsstrategien, die darauf abzielen, möglichst viele Nutzer möglichst schnell zu erreichen, nicht von vorn herein als missbräuchlich verboten werden. Wichtig sei aber, dass diese Märkte weiterhin für Innovationen geöffnet blieben und die auf eben diesen Netzwerkeffekten beruhenden Markteintrittsbarierren für Wettbewerber möglichst niedrig gehalten würden. Deshalb sei es auch wichtig, keine Ausweitung des Patentschutzes für Software vorzusehen. Die Kommission rät der Bundesregierung "entsprechenden Tendenzen der Europäischen Kommission eine Absage zu erteilen."

Weiterhin heißt es, dass in wesentlichen Bereichen das Entstehen eines freien Wettbewerbs durch die Möglichkeit bestimmt werde, dass neue Wettbewerber Zugang zu wichtigen Netzen bekämen. Das ist bei Telekommunikation, Post, Strom und Gas der Fall. Insbesondere gelte das für den Zugang zu "wesentlichen, nicht wirtschaftlich duplizierbaren Einrichtungen" wie in der Telekommunikation beim Zugang zum Endkunden. Derart sensible Bereiche wie der Zugang zur "letzen Meile" müssten weiterhin staatlich reguliert werden. Deshalb empfielt die Kommissionen die Beibehaltung einer staatlichen Regulierung als so genannte "ex-ante-Regulierung", das bedeutet, dass die regulierenden Eingriffe zu einem frühen Zeitpunkt erfolgen sollten.

Von der Einbeziehung des Bundeskartellamtes in die ex-ante-Regulierung rät die Monoplokommission ab, weil der "aktiv-gestalterische Denkansatz" der Regulierung von der repressiven vorgehensweise der Wettbewerbsaufsicht blockiert werden könnte. Um eine "möglichen Vereinnahmung der Regulierungsinstanzen durch die Regulierten" zu verhindern, schlägt die Kommission die Einrichtung einer "allgemeinen Regulierungsbehörde für Netzsektoren" vor, in der die RegTP aufgehen könnte.