Beschluss

Niederlage für MobilCom-Gründer

Kein Pflichtangebot für Aktionäre
Von dpa / Marc Baumann

MobilCom-Gründer Gerhard Schmid muss im Preispoker für seine Aktien an dem Mobilfunkanbieter eine Niederlage einstecken. Nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) braucht Großaktionär France Télécom den Aktionären kein Pflichtangebot vorzulegen, wie Schmid es fordert. Das entschied die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) heute in Frankfurt. Der Kurs der MobilCom AG (Büdelsdorf) reagierte auf die Entscheidung mit Verlusten von teilweise über 20 Prozent. Schmid kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung an.

Für die Behörde hat France Télécom auch nach der Abberufung von Schmid als Vorstandschef bisher nicht die alleinige Kontrolle über die MobilCom AG (Büdelsdorf). Die Franzosen sind seit März 2000 mit 28,5 Prozent an MobilCom beteiligt, als sie zum Ausbau des milliardenteuren UMTS-Standards eingestiegen waren. Über die Finanzierung des UMTS-Netzaufbaus gerieten die Unternehmen in Streit, was zum Ausscheiden von Schmid im Juni führte. Er hatte MobilCom 1991 gegründet.

Der frühere Vorstandschef, der mit seiner Frau knapp 50 Prozent der Anteile hält, pocht auf eine Übernahmeofferte. Die Behörde habe aus rein formalen Gründen und nicht im gewollten Sinn des Wertpapierübernahmegesetzes entschieden, teilte Schmid mit. "Das Wertpapierübernahmegesetz darf kein zahnloser Tiger sein, sonst verkommt es nur zu einem weiteren von vielen nutzlosen Gesetzen." Schmid kritisiert in dem ihm vom BAFin zugestellten Bescheid vor allem die Aussage, dass der Schutz einzelner Aktionäre keinen Anspruch auf Tätigwerden der Behörde begründen könne. Er habe mit seinem zuvor eingereichten Gutachten bei der Behörde vor allem die Kleinaktionäre unterstützen wollen, sagte Schmid der dpa.

Ein Pflichtangebot wäre erst dann abzugeben, wenn France Télécom 30 Prozent der Stimmrechte, beispielsweise durch einen Erwerb der Aktien von Schmid, unmittelbar hält und damit die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erlangt, teilte die Behörde mit. Die Abberufung von Schmid als MobilCom-Vorstandsvorsitzender durch France Télécom führe nicht zu einer anderen Bewertung der derzeitigen Kontrollsituation. Wenn die Kontrollschwelle erreicht sei, müsste die Sachlage wieder neu bewertet werden, sagte eine Sprecherin. "Wir werden die Entwicklung weiter beobachten."

"Für den Verkauf meiner Aktien ist der Unternehmenswert entscheidend und der Preis, für den ich bereit bin zu verkaufen", sagte Schmid. "Ich habe keine Eile." Er habe sein Ziel erreicht, dass France Télécom die Finanzierung von MobilCom sicherstellt. "Und das tun sie seit Monaten." France Télécom muss bis Ende September mit den Banken noch die Umschuldung eines 4,7 Milliarden Euro UMTS-Kredits bei MobilCom abwickeln, der bis zum 30. September gestundet ist. Außerdem muss noch eine Lösung für die MobilCom-Verbindlichkeiten in Höhe von 1,1 Milliarden Euro bei den Zulieferern Nokia und Ericsson gefunden werden.

Nach den zum 1. Januar eingeführten Regeln, muss ein Übernahmeangebot mindestens so hoch sein wie der durchschnittliche Aktienkurs der vergangenen 3 Monate. Vor gut einem Monat war das MobilCom-Papier noch über 15 Euro wert, heute mittag lag es bei unter 7 Euro. Nach Einschätzung Frankfurter Aktien-Händler kommt die BAFin-Entscheidung den Franzosen entgegen, die nach Markteinschätzung auf einen günstigen Kurs für Preisverhandlungen mit Schmid hoffen.