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Anzeige gegen Telekom-Manager wegen Verdachts der Untreue erstattet

Unter anderem sind die Vorstandsgehälter im Visier
Von dpa /

Zwei Stuttgarter Wirtschaftsanwälte haben nach Berichten der "Süddeutschen Zeitung" und der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" Anzeige gegen aktive und ehemalige Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom wegen des Verdachts der Untreue erstattet.

Die Steuerexperten und Wirtschaftsprüfer werfen laut "Süddeutscher Zeitung" (Montagausgabe) den Telekom-Verantwortlichen vor, durch einen Aktienoptionsplan im Jahr 2001 die Anteilseigner um mindestens 375 Millionen Euro geschädigt zu haben. Die Anzeige richte sich unter anderem gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden der Telekom, Hans- Dietrich Winkhaus, gegen den damaligen Aufsichtsrat und heutigen Vorstandsvorsitzenden Helmut Sihler und gegen den im Juli zurückgetretenen Telekomchef Ron Sommer.

Es gehe um einen so genannten Aktienoptionsplan für den Telekomvorstand, auf Grund dessen die Manager im Jahr 2001 Aktienoptionen im Gesamtwert von einer Milliarde Euro erhalten haben. Die Anwälte rügten, dass der Optionsplan fehlerhaft sei und dass die Aktionäre, die diesen Plan auf der Hauptversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrats genehmigt hatten, von dem Kontrollgremium "grob wahrheitswidrig" über die Konsequenzen dieses Beschlusses informiert worden seien. Der Vorstand habe gewusst, dass der Optionsplan als solcher und die tatsächliche Zuwendung von Optionen "nicht mit den Interessen der Aktionäre vereinbar" gewesen seien. Insofern hätten sich beide Gremien der Untreue schuldig gemacht, schrieb die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf die Anzeige.

In der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" heißt es, angezeigt worden sei auch Staatssekretär Heribert Zitzelsberger aus dem Bundesfinanzministerium. Die Anzeige, die dieser Zeitung vorliege, richte sich auch gegen die Erhöhung der Vorstandsvergütung um bis zu 90 Prozent. Als strafbar eingestuft werde außerdem die Abfindung, die Sommer für sein vorzeitiges Ausscheiden erhalte. Dies begünstige die Manager "unangemessen". Die Bezüge seien nicht an den Interessen des Unternehmens und seiner Aktionäre ausgerichtet, die dem Aufsichtsrat anvertraut seien.

Die Anwälte hatten bereits das Verfahren gegen den früheren Chef der Mannesmann AG, Klaus Esser, und deren Aufsichtsräte Josef Ackermann (Deutsche Bank) und Klaus Zwickel (IG Metall) ins Rollen gebracht.