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Ohne Bedeutung


05.08.2002 11:28 - Gestartet von orlando
Strafanzeigen kann jeder Bürger bei der Staatsanwaltschaft machen. In dieser Form sind sie ein beliebtes Mittel von Anwälten, von sich reden zu machen. Auch juristisch ist es kein Zeichen von besonderem Sachverstand, wenn Anwälte eine Anzeige machen. Schließlich hat sich nach jedem Prozeß mindestens ein Anwalt geirrt. Und das Kleingedruckte beim Aktienkauf kennt jeder. Einen einklagbaren Gewinnanspruch gibt es nur bei Sparbriefen.

Orlando
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[1] Zulu antwortet auf orlando
05.08.2002 11:33
Benutzer orlando schrieb:
Strafanzeigen kann jeder Bürger bei der Staatsanwaltschaft machen. In dieser Form sind sie ein beliebtes Mittel von Anwälten, von sich reden zu machen. Auch juristisch ist es kein Zeichen von besonderem Sachverstand, wenn Anwälte eine Anzeige machen. Schließlich hat sich nach jedem Prozeß mindestens ein Anwalt geirrt. Und das Kleingedruckte beim Aktienkauf kennt jeder. Einen einklagbaren Gewinnanspruch gibt es nur bei Sparbriefen.

Das ist alles richtig. Aber warte mal ab wie da noch drei Herren im Nadelstreifen kräftig ins Schwitzen kommen werden.
Weil dies teilweise in der Hauptversammlung bemäkelt wurde, nahm Ronnie ja schon von seinen Optionsscheinchen Abstand.

Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen. :-)