Abzocke

Verbraucherschützer gehen gegen "Fun Call"-Anbieter vor

Gravierender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
Von dpa /

Mit Strafanzeigen und Abmahnungen wollen Verbraucherschützer gegen so genannte "Fun Call"-Anbieter vorgehen. Mit diesen Angeboten versuchten zahlreiche Unternehmen, Jugendlichen für bestellte Anrufe Geld aus der Tasche zu ziehen, berichtete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen heute in Düsseldorf. Dabei rufen die Unternehmen im Auftrag der Jugendlichen Dritte an, um sie zu foppen oder auszuhorchen.

Bei einigen Angeboten, für die gezielt in Jugendzeitschriften geworben werde, könnten die Auftraggeber heimlich mithören, wenn etwa ein Hotline-Mitarbeiter als Lockvogel auftragsgemäß die Treue einer Partnerin auf die Probe stelle. Dies sei ein gravierender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, kritisierte Verbraucherjuristin Helga Zander-Hayat.

Viele Anbieter von Klingeltönen und Handylogos hätten die "Fun Calls" als neue Geschäftsmasche entdeckt. Das Angebot reiche vom schlechten Scherz, bei dem etwa ein angeblicher Polizist einen unliebsamen Lehrer anruft, bis zur angeblichen Geliebten, die schwanger geworden sei. Oft würden lediglich Tonbänder in schlechter Qualität kostenpflichtig abgespielt.

Einzelne Firmen würden aber damit werben, dass sich die Auftraggeber nach dem bestellten Anruf selbst ins Gespräch einschalten können. Bei Test-Bestellungen seien Kosten bis zu 42,60 Euro pro Angebot aufgelaufen.