Klage

"Spiegel": Anwalt hält Telekom überhöhten Preis für Voicestream vor

Strafanzeige gegen Telekom-Managment gestellt
Von dpa /

Die Deutsche Telekom soll nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" für die umstrittenen Übernahme der US-Mobilfunkfirma Voicestream einen überhöhten Preis gezahlt haben. Eine entsprechende Strafanzeige gegen das Telekom-Management hat laut "Spiegel" der Mannheimer Wirtschaftsanwalt Wolfgang Philipp erstattet. Mittlerweile werde diese Anschuldigung auch vom Bundesrechnungshof in Berlin geprüft.

Philipp beruft sich nach Darstellung des Magazins auf ein Gutachten, das die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO für das Amtsgericht Bonn erstellte. Darin testierten die Prüfer am 31. Mai 2001, dass der von der Telekom zu diesem Zeitpunkt noch zu übernehmende 89,5-Prozent-Anteil an Voicestream einen Mindestwert von 8,8 Milliarden Euro habe. Nach Philipps Berechnungen ergebe sich dadurch ein Gesamtwert des Unternehmens von rund 9,2 Milliarden Euro. Die Telekom habe jedoch 39,4 Milliarden Euro für Voicestream bezahlt.

Selbst der von BDO testierte Mindestwert ist nach Berechnungen des Juristen und früheren Chef-Syndikus der Rütgers-Werke maßlos überzogen. Denn laut BDO-Gutachten habe die Telekom einige Monate vor der Übernahme neu geschaffene Vorzugsaktien von Voicestream gegen eine Einlage von rund 5,6 Milliarden Euro bezogen. Damit, so argumentiert Philipp, habe die Telekom überhaupt erst den Wert des Unternehmens geschaffen, das sie später zu einem horrenden Preis kaufte.

Die Telekom hält die Argumentation für falsch, heißt es in dem "Spiegel"-Bericht. Der Erwerb von Vorzugsaktien und der spätere Kauf von Voicestream seien zwei voneinander unabhängige Geschäfte gewesen.