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Vermittlungsausschuss soll Call-by-Call im Ortsnetz ermöglichen

Europäische Vorgaben sollen doch noch in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt werden
Von dpa /

Telefonkunden sollen ab Dezember auch im Ortsnetz mit einer Vorwahl billiger telefonieren können. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, um eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes durchzusetzen.

Der Bundesrat hatte im Juli die Einführung von Call-by-Call-Verbindungen im Ortsnetz ab Dezember 2002 abgelehnt. Die Zulassung der Betreiberauswahl durch eine Vorwahlnummer benachteilige die Anbieter, die in das Telefonnetz investierten, hieß es zur Begründung. Die nach EU-Recht erforderliche Neuregelung solle deshalb noch einmal überarbeitet werden.

Die Bundesregierung erklärte nach der Kabinettssitzung, das Telekommunikationsgesetz solle grundlegend novelliert werden. Einzelne Regelungen wie die Zulassung der Betreiberauswahl im Ortsnetz müssten aber vorab geändert werden, um nicht mit EU-Recht zu kollidieren. Die Regierung halte es für geboten, die europäischen Vorgaben noch in diesem Jahr in nationales Recht umzusetzen.

Sollte die Umsetzung der EU-Richtlinie nicht in der vorgesehenen Zeit erfolgen und die Einführung der lokalen Betreiber auf Mitte 2003 verschoben werden, werde die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Bei einer Verurteilung könne gegen Deutschland ein Zwangsgeld verhängt werden. Außerdem drohten Klagen durch Wettbewerber, hieß es.

Die Regierung versicherte, sie nehme die Sorge sehr ernst, dass Investitionen in die Infrastruktur nicht ausreichend berücksichtigt würden. Dem sei im Gesetzestext Rechnung getragen worden.