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UMTS-Aufbau: Darf T-Mobile mit o2 kooperieren?

EU Kommission will Zusammenarbeit befürworten
Von Marie-Anne Winter

Bereits Ende 2001 haben die Deutsche Telekom und British Telecom verkündet, dass sie beim Aufbau und Betrieb der 3G-Netze zusammen arbeiten wollen. Beim damals unterzeichneten "Memorandum of Understanding" ging es um einen koordinierten Ausbau der 3G-Infrastruktur und die gemeinsame Nutzung von neuen und vorhandenen Basisstationen, Grundstücken, Masten und Antennen sowie wechselseitiges "National Roaming" für die UMTS-Netze in Deutschland und Großbritannien. Dafür wurden jeweils zwischen dem Wireless-Arm BT Cellnet und der T-Mobil-Tochter One2One sowie in Deutschland zwischen T-Mobil und der BT-Wireless-Tochter Viag Interkom, jetzt o2, Vorverträge geschlossen.

Wie die Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ) heute berichtet, wird die Europäische Kommission die Vereinbarung der beiden Mutterkonzerne Deutsche Telekom und British Telecom genehmigen.

Allein T-Mobile rechnet mit Einsparungen von 3 Milliarden Euro durch diese Kooperation. Im Februar hatte die EU-Kommission eine Untersuchung der Kooperation eingeleitet. Zumindest für den deutschen Markt hatte die Kommission keine Bedenken und veröffentlichte im Amtsblatt, dass sie beabsichtige, die Vereinbarung zu befürworten. Es ist anzunehmen, dass Brüssel die UMTS-Allianz für Großbritannien ebenfalls befürworten wird.

Beide Unternehmen hatten in ihrem Antrag an die Kommission in erster Linie mit finanziellen Gründen für ihr Anliegen argumentiert. Insgesamt zeichnet sich ab, dass die UMTS-Lizenznehmer ihr Heil in Kooperation suchen, weil sie finanziell zunehmend unter Druck geraten. Vor einigen Monaten haben die deutschen UMTS-Betreiber ein gemeinsames Positionspapier beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht, in dem sie darum bitten, dass Möglichkeiten geschaffen werden, "Frequenzen unter bestehenden Lizenznehmern zu übertragen" - im Klartext heißt das, dass die Lizenzbedingungen, die Kooperationen und Fusionen unter den UMTS-Lizenznehmern ausschließen, nun entsprechend der neuen Erfordernisse geändert werden sollen - noch wehrt sich die RegTP allerings dagegen.

Und noch ist die entgültige Zustimmung Brüssels aber nicht ganz sicher, denn Wettbewerbskommissar Mario Monti will für die Genehmigung der Kooperation vor allem zwei Faktoren prüfen: Zum einen die Zahl der Anbieter in einem Markt und zum anderen das gesamte Ausmaß der Kooperation. Weil der deutsche Markt mit T-Mobile und Vodafone von zwei starken Unternehmen dominiert wird, ist die Zustimmung fraglich.

Offen ist auch, ob die Kommission die gemeinsame Nutzung des terrestrischen Funkzugangsnetzes genehmigen wird. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie ausgewertet. Noch bis Ende nächster Woche können Betroffene Widerspruch einlegen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die EU-Kommission ihre Haltung in dieser Frage noch einmal komplett ändert.