Für Sehschwache

Webseiten des Bundes bis 2005 behindertengerecht

Neue Rechtsverordnung verlangt "barrierefreie Informationstechnik"
Von Ingolf Lenz

Auch Menschen mit Behinderungen sollen ungehinderten Zugang zum Internet haben. So will es jedenfalls eine neue Rechtsverordnung für eine barrierefreie Informationstechnik (BITV) vom 24. Juli diesen Jahres. Darin ist festgelegt, dass bis zum Jahre 2005 "Menschen mit Handicaps" ohne Probleme auf Internetangebote und digitale Publikationen des Bundes zurückgreifen können. Diese Rechtsverordnung gilt zunächst für alle Bundesministerien und betrifft etwa hundert Bundesbehörden. Sie gilt für CD-Roms, DVDs und alle öffentlich zugänglichen Internetangebote.

Damit sollen die Behörden des Bundes eine Vorreiter-Rolle in Sachen "behindertengerechtes Internet" übernehmen. Bei der Verordnung geht es vor allem um mehr Service für Sehbehinderte. Die entsprechenden Webseiten sollten mit einem sogenannten Screenreader lesbar sein. Das sind Programme, die Bildschirminhalte vorlesen oder in Blindenschrift darstellen. Schaltflächen oder Buttons sind dabei so groß zu halten, dass auch Benutzer mit sensitiven Störungen problemlos dort hinklicken können. Blinken oder Flackern ist auf den Webseiten zu vermeiden und bei der Farbauswahl ist zu berücksichtigen, dass deutliche Kontraste zwischen Vorder- und Hintergrund bestehen.

Zunächst bleibt die Verordnung auf die Bundesbehörden beschränkt. In einigen Bundesländern wird allerdings schon darüber nachgedacht, die Rechtsverordnung zu übernehmen. Dann müssten auch Kommunen ihre Internetseiten behindertengerecht anpassen.

Eine "Aktion Mensch" hatte bereits vor gut einem Jahr zehn Regeln für Webdesigner und Programmierer für ein behindertengerechtes Internet aufgestellt. Gerade Menschen mit Behinderung, so die Initiatoren, nutzen das Internet wesentlich intensiver.