Störung

Freisprecheinrichtungen können die Elektronik stören

Neuregelungen für mobiles Telefonieren im Auto
Von dpa / Karin Müller

Manche Freisprecheinrichtungen und Headsets mit Zwölf-Volt-Stecker für Autos können die Elektronik des Fahrzeugs stören. Nur bei Produkten mit dem ECE- oder EG-Prüfzeichen sei gewährleistet, dass andere elektronische Komponenten wie das Antiblockiersystem ABS nicht beeinträchtigt werden, warnt der TÜV Nord in Hannover. Seit dem 1. Oktober dürfen bei Neuanschaffungen daher nur noch entsprechend gekennzeichnete Geräte verwendet werden.

Freisprecheinrichtungen und Headsets ohne Prüfzeichen, die vor dem 1. Oktober dieses Jahres im Auto eingebaut oder gekauft worden sind, dürfen dem TÜV zufolge ausschließlich in Fahrzeugen mit einer in Deutschland gültigen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) benutzt werden, wenn die ABE vor dem 1. Januar 1998 erteilt wurde oder einer Einzelbetriebserlaubnis nach Paragraf 21 der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt.

Das ECE-Prüfzeichen besteht laut TÜV aus einem "E" mit einer ein- oder zweistelligen Nummer in einem Kreis gefolgt von "10 R 02" und einer vierstelligen Nummer. Das EG-Prüfzeichen ist an einem "e" und einer vierstelligen Nummer erkennbar.