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Stoerfestigkeit des ABS


10.10.2002 18:06 - Gestartet von m_maier
| Manche Freisprecheinrichtungen und Headsets mit
| Zwölf-Volt-Stecker für Autos können die Elektronik
| des Fahrzeugs stören. Nur bei Produkten mit dem ECE-
| oder EG-Prüfzeichen sei gewährleistet, dass andere
| elektronische Komponenten wie das Antiblockiersystem
| ABS nicht beeinträchtigt werden, warnt der TÜV Nord
| in Hannover.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das ABS durch Billig-Freisprecheinrichtungen stoeren laesst. Und wenn, dann ist es nicht ordentlich hinsichtlich Stoerfestigkeit entwickelt. Das 12V-Bordnetz ist mit so viel Stoerungen "verseucht" (Lichtmaschine, Zuendung, Elektromotoren), dass da ein ueber die 12V-Steckdose angeschlossenes Geraet nicht mehr viel Wirkung haben sollte.

Jedenfalls war es mir neu, dass Geraete, die in die 12V-Steckdose gesteckt werden, eine Zulassung haben muessen!

Marcus
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[1] tcsmoers antwortet auf m_maier
10.10.2002 18:34
Benutzer m_maier schrieb:
| Manche Freisprecheinrichtungen und Headsets mit | Zwölf-Volt-Stecker für Autos können die Elektronik | des Fahrzeugs stören. Nur bei Produkten mit dem ECE- | oder EG-Prüfzeichen sei gewährleistet, dass andere | elektronische Komponenten wie das Antiblockiersystem | ABS nicht beeinträchtigt werden, warnt der TÜV Nord | in Hannover.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das ABS durch Billig-Freisprecheinrichtungen stoeren laesst. Und wenn, dann ist es nicht ordentlich hinsichtlich Stoerfestigkeit entwickelt. Das 12V-Bordnetz ist mit so viel Stoerungen "verseucht" (Lichtmaschine, Zuendung, Elektromotoren), dass da ein ueber die 12V-Steckdose angeschlossenes Geraet nicht mehr viel Wirkung haben sollte.

Jedenfalls war es mir neu, dass Geraete, die in die 12V-Steckdose gesteckt werden, eine Zulassung haben muessen!

Dies ist mir auch neu. Aber kann man von einer Forumsverwaltung erwarten, dass man diese Meldungen prüft ? Hier ist doch nur noch der Werbeertrag massgeblich :-((

peso
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[2] Roschi1963 antwortet auf m_maier
11.10.2002 09:59
richtig
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[3] grafkrolock antwortet auf m_maier
11.10.2002 10:38
Jedenfalls war es mir neu, dass Geraete, die in die 12V-Steckdose gesteckt werden, eine Zulassung haben muessen!
AFAIK benötigen nur solche Geräte eine ABE, die fest eingebaut oder mit dem Fahrzeug verbunden sind.
Aber Meldungen dieser Art sind nicht neu. Als das Telefonierverbot beim Autofahren eingeführt wurde, hatte sogar das Heute Journal berichtet, daß Ohrstöpsel nicht verwendet werden dürften, weil sie keine ABE besäßen. War natürlich Unsinn.