zu langsam

Mietleitungen: Lieferfristen gerichtlich gestoppt

Verwaltungsgericht Köln setzt Lieferfristen für Wettbewerber zugunsten der Telekom aus
Von Marie-Anne Winter

Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern vorerst doch keine Mietleitungen innerhalb bestimmter Lieferfristen bereitstellen. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat am Dienstag die Verfügung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vom 31. Mai 2002 zu den Lieferfristen in einem vorläufigen Verfahren ausgesetzt. In dieser Verfügung verpflichtet die RegTP die Telekom, innerhalb vertraglich geregelter Fristen Mietleitungen bereitzustellen. Bei Verzögerungen werden Strafgelder fällig.

Das Gericht argumentiert nun, dass die Telekom die Leitungen häufig selbst konzernintern nicht innerhalb der vom Regulierer vorgegebenen Fristen zur Verfügung stellt. Der Ex-Monopolist könne deshalb auch nicht dazu verpflichtet werden, Wettbewerbern den Zugang zu Telekom-Leistungen zu Bedingungen zu ermöglichen, die er sich selbst nicht einräume.

Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM sagt dazu: "Jahrelange Bemühungen, die Telekom zu einer Leistungsqualität zu bewegen, die für Kunden und Wettbewerber unerlässlich ist, werden konterkariert. Die vom Gesetzgeber im TKG klar zum Ausdruck gebrachte Interessenabwägung, die eine schnelle Umsetzung der Beschlüsse der RegTP für unabdingbar hält und lange Rechtsstreitigkeiten zu Lasten der Wettbewerber ausschließen soll, wird hierdurch auf den Kopf gestellt. Die schlechte Qualität der Telekom selbst soll als Begründung dafür herhalten, dass sie den Wettbewerbern nicht die gewünschte Leistungsqualität zur Verfügung stellen muss." Der VATM weist darauf hin, dass es sich bei diesem Beschluss um eine einstweilige Regelung handelt, gegen die die Parteien befugt sind, Rechtsmittel einzulegen.