Begehrlichkeiten

Umsatzsteuerpflicht für Einnahmen aus UMTS-Versteigerung?

Neue Runde im Streit um die Auktions-Erlöse bahnt sich an
Von Marie-Anne Winter

Im Streit um die Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen scheint sich eine neue Runde anzubahnen: Laut einem Artikel in der aktuellen Ausgabe der Frankfurter Rundschau (FR) hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gestern einen Bericht der Zeitschrift DMEuro [Link entfernt] zumindest teilweise bestätigt. Die Finanzbehörden hätten in den vergangenen Wochen überprüft, ob die UMTS-Auktionserlöse von mehr als 50 Milliarden Euro umsatzsteuerpflichtig seien oder nicht. Über das Ergebnis der Untersuchung sei die RegTP allerdings noch nicht informiert worden.

Wie die FR weiterhin berichtet, sähen es Branchenexperten als wahrscheinlich an, dass die Regulierungsbehörde Umsatzsteuer abführen müsse. Weil die Länder und Kommunen am Umsatzsteueraufkommen beteiligt werden, könnte nun das Gerangel um die Verteilung der Einnahmen erneut losgehen.

Auf die sechs Lizenznehmer dürften durch die Steuerpflicht allerdings keine weiteren Belastungen zukommen, weil sie die in dem Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt steuermindernd in Abzug bringen könnten.