Der Spruch

Bund darf UMTS-Milliarden behalten - Karlsruhe weist Länderklage ab

Berliner Landesregierung: "Das ist keine Überraschung"
Von dpa / Marie-Anne Winter

Der Bund darf seine Milliarden-Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunk-Lizenzen behalten. Das Bundesverfassungsgericht wies heute eine Klage Baden-Württembergs, Bayerns und Hessens ab.

Die drei unionsgeführten Länder wollten in Karlsruhe durchsetzen, dass die 16 Bundesländer zur Hälfte an den UMTS-Erlösen in Höhe von rund 50,8 Milliarden Euro beteiligt werden. Die rot-grüne Bundesregierung hat das Geld zur Schuldentilgung eingesetzt.

Nach den Worten des Zweiten Senats gibt es keine verfassungsrechtliche Grundlage für eine Beteiligung der Länder an den Erlösen. Nach dem Grundgesetz sei der Bund für die Telekommunikation zuständig.

Daraus folge, dass er auch die Erträge für sich behalten dürfe, die bei Verwaltungstätigkeiten in diesem Bereich anfielen. Der strikten Beachtung dieser finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten komme überragende Bedeutung für die Stabilität der bundesstaatlichen Verfassung zu.

Die Länder hatten in der mündlichen Verhandlung am 5. März davor gewarnt, dass die im Grundgesetz vorgesehene Verteilung staatlicher Einnahmen aus dem Gefüge gerate, wenn der Bund den gesamten Milliardenbetrag behalten dürfe. Da die Unternehmen ihre Kosten für die UMTS-Lizenzen steuerlich geltend machen könnten, entstünden Steuerausfälle von insgesamt etwa 20 Milliarden Euro - wovon 14 Milliarden zu Lasten von Ländern und Kommunen gingen.

Inzwischen gibt es auch erste Reaktionen: Für die Berliner Landesregierung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts "keine Überraschung".

"Ein warmer Geldsegen in der derzeitigen Finanzsituation hätte uns natürlich gut getan", sagte Claus Guggenberger, Sprecher von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) am Donnerstag. "Wir hatten uns aber der Klage nicht angeschlossen, weil wir die Rechtssituation des Bundes für ungleich stärker hielten als die der klagenden Länder."