Funknetze

Ab heute können weitere WLAN-Frequenzen genutzt werden

RegTP veröffentlich Allgemeinzuteilung für gebührenfreie Nutzung
Von Marie-Anne Winter

Ab heute können für lokale Funknetze (Wireless Local Area Networks) Frequenzen in den Bereichen 5150 MHz - 5350 MHz und 5470 MHz - 5725 MHz gebührenfrei genutzt werden. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat in ihrem aktuellen Amtsblatt eine entsprechende Allgemeinzuteilung veröffentlicht.

"Das ab dem 13. November zusätzlich verfügbare Spektrum für WLAN-Anwendungen soll der mobilen Datenkommunikation in Deutschland einen zusätzlichen Innovationsschub geben. WLAN und UMTS werden sich ergänzen und die Nachfrage nach mobilen Angeboten und Dienstleistungen fördern. Die Allgemeinzuteilung von immerhin 455 MHz Bandbreite im 5 GHz-Bereich stellt sicher, dass keine zusätzliche Kostenbelastung für die Inanspruchnahme dieses Spektrums entsteht und Störungen in diesem Spektrumsbereich vermieden werden können", sagte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.

Mit der Allgemeinzuteilung der WLAN-Frequenzen hat die RegTP die rechtlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen für deren Nutzung in Deutschland geschaffen. Diese Vorgaben müssen von künftigen Anwendern eingehalten werden, um eine effiziente Nutzung der begrenzten Ressource Funkfrequenzen sowie einen funktionsfähigen und störungsfreien Funkverkehr zu gewährleisten. Ein bestimmter technischer Standard wird allerdings nicht verbindlich vorgeschrieben. Diese Technologieneutralität soll es den Herstellern ermöglichen, flexible und innovative Lösungen zu erntwickeln.