Verzögerungstaktik?

Verwaltungsgericht Köln entscheidet erneut zu Gunsten der Telekom

RegTP-Anordnung zur beschleunigten Bereitstellung von Teilnehmeranschlüssen "überwiegend rechtswidrig"
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Wie der VATM mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Köln in einem einstweiligen Anordnungsverfahren abermals einen Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) aufgehoben. Mit dem Beschluss hatte die RegTP im Juli angeordnet, dass die Deutsche Telekom von den Konkurrenten gemietete Teilnehmeranschlussleitungen fristgerecht bereit stellen muss. Wird der Termin verfehlt, sind 20 Euro pro Kalendertag an den Konkurrenten zu bezahlen.

Das VG Köln bemängelte nun, dass in dem Beschluss der RegTP überhaupt nicht ausgeführt sei, dass die Deutsche Telekom die Wettbewerber derzeit gegenüber den Kunden benachteilige, die ihren Anschluss direkt bei der Deutschen Telekom haben. Doch ohne Fehlverhalten der Deutschen Telekom dürfen auch keine Zwangsmittel angeordnet werden.

Es handelt sich hier lediglich um eine einstweilige Anordnung. Parallel dazu läuft ein Eilverfahren in derselben Sache vor dem Verwaltungsgericht Köln, wobei die Gerichte in der Regel ihre Rechtsmeinung zwischen der Entscheidung in einem "einstweiligen" Verfahren und dem Hauptverfahren (hier ein Eilverfahren) nicht ändern. Es ist aber möglich, dass die Regulierungsbehörde gegen diese einstweilige Anordnung Widerspruch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegt, während die Wettbewerber nicht direkt dagegen klagen können. Alternativ steht es ihr aber auch offen, einen neuen, klarer formulierten Beschluss vorzulegen, den aber die Deutsche Telekom vermutlich sofort wieder vor dem Verwaltungsgericht Köln angreifen würde.

Grundsätzlich bestätigt hatte hingegen das Gericht nach Angaben des Verbandes Breko die Lieferfrist von normalerweise 7 Tagen. Doch ohne Vertragsstrafe bei Überschreitung ist eine solche Fristsetzung natürlich nur Makulatur.