Klage

EU verklagt Deutschland wegen Verzögerungen bei Ortsnetz-Wettbewerb

Bundesregierung rechnet nicht mit Bußgeld
Von dpa / Hayo Lücke

Wegen der Verzögerungen beim Wettbewerb im Telefon-Ortsnetz hat sich die Bundesregierung eine Klage der EU-Kommission eingehandelt. Die Klage sei bereits vergangene Woche beim Europäischen Gerichtshof eingereicht worden, bestätigte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums heute in Berlin. Eigentlich sollte seit diesem Monat jeder Telefonkunde auch im Ortsnetz seinen Anbieter durch die Wahl einer Nummer frei bestimmen können. Die Bundesregierung rechnet nun mit einem Start am 1. Februar.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hatte die Einführung der Betreiber-Vorauswahl wegen Zeitproblemen vergangene Woche bis Ende Februar 2003 ausgesetzt. Dies nahm die EU-Kommission nun zum Anlass, die Klage einzureichen. Damit droht der Bundesregierung nun ein Bußgeld. Sie rechnet jedoch damit, dass die Voraussetzungen zur Einführung des so genannten Call-by-Call-Verfahrens schnell geschaffen werden und sich die Klage damit erübrigt. Ein Editorial zum Thema können Sie in unserer Meldung vom Wochenende nachlesen.

Bei Ferngesprächen ist Call by Call schon lange üblich. Im Ortsnetz kontrolliert die Deutsche Telekom als ehemaliges Monopol-Unternehmen jedoch noch immer fast den gesamten Markt.